Hallo Ihr Lieben,
bin neu hier und habe mal eine Frage bezüglich der Kosten eines zweiten Vollstreckungsauftrages.
Kurz zum Sachverhalt:
Haben einen 1. Vollstreckungsauftrag gemacht, dieser kam vom Gerichtsvollzieher zurück, da der Schuldner nicht angetroffen werden konnte, daraufhin haben wir Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung gestellt, als der Beschluss vorlag haben wir den 2. Vollstreckungsauftrag erteilt.
Also meine Frage jetzt. für den 1. VA die ganz normalen Gebühren, das ist klar.
Für den Antrag auf richterl. Durchs. keine Gebühren, auch klar.
Jetzt meint aber der GV, dass man für den 2. VA auch keine Gebühren bekommt, da es die gleiche Sache wäre! He????
Bin jetzt etwas irritiert! Muss man, wenn die richterl. Durchsuchungsanordnung vorliegt nicht wieder einen VA machen????
Wäre ich für Eure Antwort sehr dankbar!
Vollstreckungsauftrag nach richterliche Durchsuch.
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- Foren-Praktikant(in)
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- Registriert: 16.03.2012, 08:37
- Beruf: RA-Fachangestellte
Ist ein und dieselbe Angelegenheit. Und Du musst keinen neuen Auftrag machen, sondern überreichst die Unterlagen und beziehst Dich auf den vorangegangenen Auftrag.
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- Foren-Praktikant(in)
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Vielen lieben Dank für Eure schnelle Antworten, habt mir echt weitergeholfen.
Ist schon ne ältere Sache, habe nur jetzt ne Forderungsaufstellung gemacht, ja Wertsachen sind vorhanden, da es ein Schmuckhändler ist und Raten zahlt!
DAAAAAAAAAANKKKKKKKKKKKKKEEE!!!!
Ist schon ne ältere Sache, habe nur jetzt ne Forderungsaufstellung gemacht, ja Wertsachen sind vorhanden, da es ein Schmuckhändler ist und Raten zahlt!
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