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GVZ-Kosten pfänden??

Verfasst: 15.03.2012, 14:57
von Salt88
Hallo

Ich habe eine Kostenrechnung des GVZ in Höhe von EUR 51,45. Die Gegenseite hat zwar den titulierten Betrag bezahlt und alle anderen Kosten aber eben nicht die Kosten des GVZ. Da die Gegenseite in Verzug war haben wir einen ZV-Auftrag gemacht, wonach die Kosten für den GVZ entstanden sind. Ich habe die Gegenseite aufgefordert die Kosten zu bezahlen. Natürlich kam wieder mal nichts. Wie kann ich diese Kosten nun eintreiben. Natürlich sind die KOsten beim GVZ längst beglichen von uns. Aber wir können ja nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Muss ich nun einen neuen MB machen oder was soll ich tun? Ich kann ja nichts vollstrecken was nicht tituliert ist. Ich weiß nicht wie es mit GVZ-Kosten ist....

Re: GVZ-Kosten pfänden??

Verfasst: 15.03.2012, 15:00
von LuzZi
§ 367 BGB!

Re: GVZ-Kosten pfänden??

Verfasst: 15.03.2012, 15:07
von Goldlöckchen
Wofür sind denn die 51,45 angefallen?

Wann ist die Zahlung eingegangen, wann wurde der ZV-Auftrag erteilt?

Re: GVZ-Kosten pfänden??

Verfasst: 16.03.2012, 09:39
von Salt88
Liebe LuzZi mir ist natürlich klar dass Zahlungen zuerst auf die Nebenkosten und Zinsen verrechnet werden. Aber die Gerichtsvollzieher sind nun mal ganz zum Schluss nochmal angefallen für Zustellung des Vollstreckungsauftrages, Beantragung des Hatfbefehls und diverse Entgelte...Die Rechnung haben wir erst erhalten, als der Schuldner alles andere bezahlt hat. Der Schuldner hat am 27.02.2012 alle offenen Kosten bezahlt und einen Tag später kam dann eben die Rechnung vom GVZ. Nun zahlt die Gegenseite nicht die restlichen GVZ Kosten..ich weiß nun nicht wie ich diese eintreiben muss und ob ich einen gesonderten Titel hierfür brauche

Re: GVZ-Kosten pfänden??

Verfasst: 16.03.2012, 09:50
von tiko73
Du kannst einfach den GV mit der Beitreibung beauftragen - einen gesonderten Titel brauchst du nicht.
Hast du ja auch nicht, wenn z.B. der SU nicht zahlt nach dem ZVA und die EV-Antrag stellst und er dann zahlt - da zahlt er ja, wenn er an den GV zahlt, auch die Kosten mit, ohne dass die extra tituliert wurden.

Also einfach neuer ZVA - aus dem Foko sollte sich dann der offene Restbetrag ergeben und gut ists.

Re: GVZ-Kosten pfänden??

Verfasst: 16.03.2012, 09:59
von Goldlöckchen
Der Sachverhalt ist etwas merkwürdig. Was hat denn der GV mit 51,45 alles in Rechnung gestellt?

Re: GVZ-Kosten pfänden??

Verfasst: 16.03.2012, 11:27
von julinda
LuzZi hat geschrieben:§ 367 BGB!
788 ZPO 8)

Re: GVZ-Kosten pfänden??

Verfasst: 16.03.2012, 11:40
von Goldlöckchen
Und was willst uns damit sagen?

Re: GVZ-Kosten pfänden??

Verfasst: 16.03.2012, 11:46
von Jupp03/11
Dem Beitrag von tiko ist nichts hinzuzufügen.

Re: GVZ-Kosten pfänden??

Verfasst: 16.03.2012, 12:34
von cjdenver
ich versteh nicht warum der GV das nicht gleich mit vom schuldner gefordert hat, bei uns passiert das immer automatisch dass der GV zuerst seine eigene rechnung bezahlt bekommt, und nur wenn genug kohle da is dann gibts für uns auch noch was. warum ist das denn hier nicht so gewesen?