GVZ-Kosten pfänden??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Salt88
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#1

15.03.2012, 14:57

Hallo

Ich habe eine Kostenrechnung des GVZ in Höhe von EUR 51,45. Die Gegenseite hat zwar den titulierten Betrag bezahlt und alle anderen Kosten aber eben nicht die Kosten des GVZ. Da die Gegenseite in Verzug war haben wir einen ZV-Auftrag gemacht, wonach die Kosten für den GVZ entstanden sind. Ich habe die Gegenseite aufgefordert die Kosten zu bezahlen. Natürlich kam wieder mal nichts. Wie kann ich diese Kosten nun eintreiben. Natürlich sind die KOsten beim GVZ längst beglichen von uns. Aber wir können ja nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Muss ich nun einen neuen MB machen oder was soll ich tun? Ich kann ja nichts vollstrecken was nicht tituliert ist. Ich weiß nicht wie es mit GVZ-Kosten ist....
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LuzZi
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#2

15.03.2012, 15:00

§ 367 BGB!
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Goldlöckchen

#3

15.03.2012, 15:07

Wofür sind denn die 51,45 angefallen?

Wann ist die Zahlung eingegangen, wann wurde der ZV-Auftrag erteilt?
Salt88
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#4

16.03.2012, 09:39

Liebe LuzZi mir ist natürlich klar dass Zahlungen zuerst auf die Nebenkosten und Zinsen verrechnet werden. Aber die Gerichtsvollzieher sind nun mal ganz zum Schluss nochmal angefallen für Zustellung des Vollstreckungsauftrages, Beantragung des Hatfbefehls und diverse Entgelte...Die Rechnung haben wir erst erhalten, als der Schuldner alles andere bezahlt hat. Der Schuldner hat am 27.02.2012 alle offenen Kosten bezahlt und einen Tag später kam dann eben die Rechnung vom GVZ. Nun zahlt die Gegenseite nicht die restlichen GVZ Kosten..ich weiß nun nicht wie ich diese eintreiben muss und ob ich einen gesonderten Titel hierfür brauche
tiko73

#5

16.03.2012, 09:50

Du kannst einfach den GV mit der Beitreibung beauftragen - einen gesonderten Titel brauchst du nicht.
Hast du ja auch nicht, wenn z.B. der SU nicht zahlt nach dem ZVA und die EV-Antrag stellst und er dann zahlt - da zahlt er ja, wenn er an den GV zahlt, auch die Kosten mit, ohne dass die extra tituliert wurden.

Also einfach neuer ZVA - aus dem Foko sollte sich dann der offene Restbetrag ergeben und gut ists.
Goldlöckchen

#6

16.03.2012, 09:59

Der Sachverhalt ist etwas merkwürdig. Was hat denn der GV mit 51,45 alles in Rechnung gestellt?
julinda
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#7

16.03.2012, 11:27

LuzZi hat geschrieben:§ 367 BGB!
788 ZPO 8)
Goldlöckchen

#8

16.03.2012, 11:40

Und was willst uns damit sagen?
Jupp03/11

#9

16.03.2012, 11:46

Dem Beitrag von tiko ist nichts hinzuzufügen.
cjdenver
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#10

16.03.2012, 12:34

ich versteh nicht warum der GV das nicht gleich mit vom schuldner gefordert hat, bei uns passiert das immer automatisch dass der GV zuerst seine eigene rechnung bezahlt bekommt, und nur wenn genug kohle da is dann gibts für uns auch noch was. warum ist das denn hier nicht so gewesen?
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
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......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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