Hallo zusammen,
ich hab ein Problem und sitze schon eine Woche dran. Ich habe einen vollstreckbaren Zahlungsbefehl erwirkt und muss nun nach Belgien vollstrecken. Leider habe ich überhaupt keine Ahnung wie ich das machen muss. Hat jemand das zufällig schon mal gemacht? Mir würde ein Muster unwahrscheinlich viel helfen...
Danke für Eure Hilfe im Voraus.
Vollstreckung in Belgien
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 3
- Registriert: 15.01.2012, 11:16
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hallo ,
ist eigentlich verhältnismäßig einfach:
der ZV-Auftrag läuft über das Zentrale Mahngericht als europäischer Vollstreckungsauftrag. Hängt davon ab, in welchem Land Ihr Euren sitz habt...
Hagen, Hünfeld, Uelzen oder ähnliches..
ach ich seh, ist ja schon recht alt..
M.
ist eigentlich verhältnismäßig einfach:
der ZV-Auftrag läuft über das Zentrale Mahngericht als europäischer Vollstreckungsauftrag. Hängt davon ab, in welchem Land Ihr Euren sitz habt...
Hagen, Hünfeld, Uelzen oder ähnliches..
ach ich seh, ist ja schon recht alt..
M.
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Hallo Mick 66 ![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist
).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)
- *Rosa*
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 8
- Registriert: 15.06.2011, 10:39
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: WinMacs
- Wohnort: Limburg
Hey,
ich hab dort angerufen und die sagen mir die seien nicht zuständig. Ich müsste mich an das Gericht halten wo ich den europäischen Zahlungsbefehl erwirkt habe. Ich weiß nur nicht mach ich einen ZV-Auftrag, wie ich ihn auch hier in Deutschland mache oder gibt es da bestimmte Formulare???
ich hab dort angerufen und die sagen mir die seien nicht zuständig. Ich müsste mich an das Gericht halten wo ich den europäischen Zahlungsbefehl erwirkt habe. Ich weiß nur nicht mach ich einen ZV-Auftrag, wie ich ihn auch hier in Deutschland mache oder gibt es da bestimmte Formulare???
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4848
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
Ich hab mal ein Landgerichtsurteil in Belgien vollstreckt, ist aber bestimmt schon drei Jahre her. Das ging nur über einen Belgischen Anwalt, war ziemlich teuer (die Kosten der ZV muss in Belgien der Gläubiger tragen) und hat letztlich nichts gebracht.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 136
- Registriert: 24.07.2007, 19:52
- Beruf: Bürovorsteher
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Düsseldorf
mrsgoalkeeper hat geschrieben:Ich hab mal ein Landgerichtsurteil in Belgien vollstreckt, ist aber bestimmt schon drei Jahre her. Das ging nur über einen Belgischen Anwalt, war ziemlich teuer (die Kosten der ZV muss in Belgien der Gläubiger tragen) und hat letztlich nichts gebracht.
So erging es mir auch. Und der belgische Anwalt war sehr kreativ, was so alles an abrechnungsfähigen Zeiten abgerechnet wurde. Vom beigetriebenen Urteilsbetrag blieb fast nix übrig
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)