Kosten Auslandsmahnverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mima79
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#1

06.03.2012, 15:15

Hallo an Alle, :wink1

neue Woche neues Glück oder so ähnlich. :pfeif

Heute habe ich einen Vorgang von meinem Chef auf den Tisch bekommen, wir haben vom Einwohnermeldeamt die Nachricht bekommen, dass sich ein Mandant nach Italien abgemeldet hätte. Eine genaue Anschrift liegt uns glücklicherweise vor.

Gegen diesen Mandanten haben wir noch eine Forderung, so dass ich gerne einen Mahnbescheid beim AG Wedding stellen würde. Kann mir jemand sagen, wie hoch in etwa die Kosten des Auslandsmahnverfahren sind?
Vielen vielen Dank im Voraus, :thx
mima79
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#2

06.03.2012, 17:48

http://www.pfalz.ihk24.de/international" target="blank ... E7C.repl23

Auszug:
6) Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten des Mahnverfahrens hat grundsätzlich der Schuldner zu tragen. Sämtliche Kosten müssen Sie als Antragssteller indes erst einmal vorschießen.

a) Hierbei schlagen zunächst die Übersetzungskosten mit einem Richtwert von 200-300 Euro zu Buche.

b) Hinzu kommen die Zustellungskosten für den Mahnbescheid. Sie variieren je nach Staat zwischen 50 – 150 Euro. Außerdem erhebt das Amtsgericht eine Prüfgebühr in Höhe von 20 Euro. Gleiches gilt dann für den Vollstreckungsbescheid. Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel kostet noch einmal 15 Euro. Sie ist damit aber erheblich billiger als das ansonsten einschlägige Anerkennungsverfahren im Ausland, für das Sie wegen der dafür notwendigen Zustellungen in diesem Land überdies einen ausländischen Anwalt einschalten müssen. In jedem Fall kommen schließlich noch die Gerichtskosten nach Wert Ihrer Forderung hinzu.

c) Anhand dieser Kosten sehen Sie: ein grenzüberschreitendes Mahnverfahren lohnt sich nur dann, wenn bei Ihrem Schuldner über die eigentliche Forderung hinaus genügend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist. Alternativ sollten Sie immer überlegen, ob er nicht auch im Inland Vermögen besitzt, in das Sie vollstrecken können.
cjdenver
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#3

07.03.2012, 22:49

drei möglichkeiten. erstens: normaler deutscher MB:

ist der empfänger des MB der deutschen sprache mächtig dann fallen keine extrakosten an, und zustellkosten per Einschreiben sind normalerweise auch gedeckt.

wir hatten schon häufiger vom AG wedding MB gegen ausländer erwirkt, mussten nie was extra zahlen.

wenn du dann den titel hast musst du ihn aber anerkennen lassen vor vollstreckung, das ist richtig.

zweite + dritte möglichkeit: europäischer mahnbefehl und europäisches verfahren für geringfügige forderungen. für ersteres ist ebenso wedding zuständig für letzteres das jeweilige streitgericht.

der vorteil bei beiden: du bekommst am ende nen titel der sofort vollstreckt werden kann, da anerkannt.
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
mima79
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#4

09.03.2012, 11:31

Ich danke euch!!!!!!!!!!!!!! :-)
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