http://www.pfalz.ihk24.de/international" target="blank ... E7C.repl23
Auszug:
6) Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten des Mahnverfahrens hat grundsätzlich der Schuldner zu tragen. Sämtliche Kosten müssen Sie als Antragssteller indes erst einmal vorschießen.
a) Hierbei schlagen zunächst die Übersetzungskosten mit einem Richtwert von 200-300 Euro zu Buche.
b) Hinzu kommen die Zustellungskosten für den Mahnbescheid. Sie variieren je nach Staat zwischen 50 – 150 Euro. Außerdem erhebt das Amtsgericht eine Prüfgebühr in Höhe von 20 Euro. Gleiches gilt dann für den Vollstreckungsbescheid. Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel kostet noch einmal 15 Euro. Sie ist damit aber erheblich billiger als das ansonsten einschlägige Anerkennungsverfahren im Ausland, für das Sie wegen der dafür notwendigen Zustellungen in diesem Land überdies einen ausländischen Anwalt einschalten müssen. In jedem Fall kommen schließlich noch die Gerichtskosten nach Wert Ihrer Forderung hinzu.
c) Anhand dieser Kosten sehen Sie: ein grenzüberschreitendes Mahnverfahren lohnt sich nur dann, wenn bei Ihrem Schuldner über die eigentliche Forderung hinaus genügend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist. Alternativ sollten Sie immer überlegen, ob er nicht auch im Inland Vermögen besitzt, in das Sie vollstrecken können.