Sicherheit in ZV geleistet - wie gehts jetzt weiter
Verfasst: 29.02.2012, 14:33
Hallo Ihr Lieben,
ich stehe hier wieder mal im Regen *gg*
Ein Gläubiger betreibt die ZV gegen unseren Mandanten (Kontopfändung). Wir haben die Einstellung der ZV gegen Sicherheitsleistung beim Prozessgericht beantragt und einen entsprechenden Beschluss erhalten. Hieraufhin hat unser Mandant nun die Sicherheit geleistet - die Hinterlegungsquittung liegt uns jetzt vor.
Es scheiden sich nun die Geister wie es weiter geht. Weder das Prozessgericht noch das zuständige ZV-Gericht können uns was sagen.
Muss ich die Hinterlegungsquittung jetzt an den Gläubigervertreter zustellen? Aber wie kriegt der Drittschuldner hier Bescheid bevor er das Kontoguthaben auskehrt?
HILFE![Heulen :heul](./images/smilies/heul.gif)
ich stehe hier wieder mal im Regen *gg*
Ein Gläubiger betreibt die ZV gegen unseren Mandanten (Kontopfändung). Wir haben die Einstellung der ZV gegen Sicherheitsleistung beim Prozessgericht beantragt und einen entsprechenden Beschluss erhalten. Hieraufhin hat unser Mandant nun die Sicherheit geleistet - die Hinterlegungsquittung liegt uns jetzt vor.
Es scheiden sich nun die Geister wie es weiter geht. Weder das Prozessgericht noch das zuständige ZV-Gericht können uns was sagen.
Muss ich die Hinterlegungsquittung jetzt an den Gläubigervertreter zustellen? Aber wie kriegt der Drittschuldner hier Bescheid bevor er das Kontoguthaben auskehrt?
HILFE
![Heulen :heul](./images/smilies/heul.gif)