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Laut EMA-Auskunft Anschrift bekannt

Verfasst: 29.02.2012, 14:27
von Yasmin
Hallo, in einer Zwangsvollstreckungssache haben wir bevor wir vollstreckt haben, EMA-Anfrage gemacht, dann haben wir den Vollstreckungsauftrag gestellt. Jetzt haben wir vom Gerichtsvollzieher eine Mitteilung erhalten, dass der Schuldner dort nicht zu ermitteln wäre. Was können wir sonst machen, obwohl laut EMA-Auskunft der Schuldner dort aber wohnen muss?

Re: Laut EMA-Auskunft Anschrift bekannt

Verfasst: 29.02.2012, 14:30
von jenniver
Außer zwangsabmelden kannst du nichts machen. Dann ist er umgezogen und hat sich nicht umgemeldet.

Re: Laut EMA-Auskunft Anschrift bekannt

Verfasst: 29.02.2012, 14:35
von LuzZi
:zustimm

Re: Laut EMA-Auskunft Anschrift bekannt

Verfasst: 29.02.2012, 14:35
von Bibi
Bürgel- oder Creditreformauskunft - Oft haben sich die Schuldner nicht umgemeldet, bestellen aber bei Versandhäusern Ware die ja an die neue Anschrift geliefert werden muss. Solche Anschriften können über Bürgel, Creditreform, CEG Schuldnerregister o.ä. evtl. herausgefunden werden.

Re: Laut EMA-Auskunft Anschrift bekannt

Verfasst: 29.02.2012, 14:38
von Adelia
Würde ich auch so sehen.
Ihr könnt natürlich auch jetzt noch einmal eine EMA machen, es kann natürlich sein, dass er sich jetzt bereits umgemeldet hat. Oder ihr legt die Sache einfach auf Wiedervorlage in 2 Monaten. Bei manchen Leuten dauert es eben, bis sie sich umgemeldet haben.

Re: Laut EMA-Auskunft Anschrift bekannt

Verfasst: 29.02.2012, 14:39
von Yasmin
Kann ich die Anschrift haben. Und was schreibe ich rein, damit die eine Auskunft erteilen.

Re: Laut EMA-Auskunft Anschrift bekannt

Verfasst: 29.02.2012, 14:48
von Pepples
Google hilft Dir mit den Anschriften sicher weiter. :wink: Einfach reinschreiben, dass aufgrund der Forderung/des Titels X ein berechtigtes Interesse an der Auskunft besteht. Aber Achtung, auch diese Auskünfte kosten, schau vielleicht erstmal auf der HP, wie hoch die sind und ob sich das lohnt. :wink:

Re: Laut EMA-Auskunft Anschrift bekannt

Verfasst: 29.02.2012, 14:55
von Mietzemau
Zumal bei einer Zwangsabmeldung der Schu gezwungen ist sich neu zu melden, sofern er Gelder von der Arge bezieht. Das kann auch schon mal wirken. Dann WVl ca. 2 Monate und dann noch mal Ema

Re: Laut EMA-Auskunft Anschrift bekannt

Verfasst: 29.02.2012, 15:48
von Hammy
Könnte man den VA nicht auch auf seiner Arbeitsstelle zustellen?

Re: Laut EMA-Auskunft Anschrift bekannt

Verfasst: 01.03.2012, 14:12
von jenniver
Nein, du lässt doch den VA nicht zustellen, sondern willst wenn möglich was pfänden bzw. die Fruchtlosigkeitsbescheinigung haben. Aber wenn du den Arbeitgeber hast, kannst du doch gleich einen Pfüb machen.