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Drittschuldnerklage - Geschäftsführergehalt

Verfasst: 28.02.2012, 15:26
von Geniesserin
Hallo,

unser Schuldner ist Geschäftsführer einer Firma, wir haben das Gehalt gepfändet und uns die Abrechnungen mit Hilfe des GVZ herausgeben lassen. Danach ergeben sich pfändbare Beträge. Die Drittschuldnerklage dazu bereite ich gerade vor.
Interessanterweise hat der Schuldner bis zur Zustellung des PfÜb ca. 210 Std. im Monat gearbeitet und ab Zustellung nur noch 154 Std.! Ich glaube nicht, dass das Zufall ist.

Kann ich diesen Umstand mit in die Drittschuldnerklage aufnehmen, oder habe ich da keine Handhabe? Ich weiß nicht, wie ich die tatsächliche Arbeitszeit überprüfen soll.

Re: Drittschuldnerklage - Geschäftsführergehalt

Verfasst: 29.02.2012, 00:10
von Master24
Auf die Vertragsfreiheit zwischen Schuldner und Drittschuldner habt ihr keinen Einfluss. Ihr könnt den Schuldner ja nicht zur Arbeit zwingen.

Edit: Hilfreicher Tipp - nie vergessen, bei der Drittschuldnerklage dem Schuldner den Streit zu verkünden!