Drittschuldnerklage - Geschäftsführergehalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

28.02.2012, 15:26

Hallo,

unser Schuldner ist Geschäftsführer einer Firma, wir haben das Gehalt gepfändet und uns die Abrechnungen mit Hilfe des GVZ herausgeben lassen. Danach ergeben sich pfändbare Beträge. Die Drittschuldnerklage dazu bereite ich gerade vor.
Interessanterweise hat der Schuldner bis zur Zustellung des PfÜb ca. 210 Std. im Monat gearbeitet und ab Zustellung nur noch 154 Std.! Ich glaube nicht, dass das Zufall ist.

Kann ich diesen Umstand mit in die Drittschuldnerklage aufnehmen, oder habe ich da keine Handhabe? Ich weiß nicht, wie ich die tatsächliche Arbeitszeit überprüfen soll.
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#2

29.02.2012, 00:10

Auf die Vertragsfreiheit zwischen Schuldner und Drittschuldner habt ihr keinen Einfluss. Ihr könnt den Schuldner ja nicht zur Arbeit zwingen.

Edit: Hilfreicher Tipp - nie vergessen, bei der Drittschuldnerklage dem Schuldner den Streit zu verkünden!
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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