Haftbefehl - aber nicht auffindbar!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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naylu
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#1

28.02.2012, 14:52

Hallo,

es geht um Folgendes:

Mandat schuldet 5000 Euro Anwaltskosten.
Hat anfangs brav Raten gezahlt, dann auf einmal nicht mehr.
Auf Mahnungen nicht reagiert...
ZV-Auftrag mit EV-Antrag
Zur EV nicht erschienen
Haftbefehl
ZV: nicht auffindbar laut GV
Postanfrage und EMA ergaben, dass er dort aber sehr wohl gemeldet ist.
Hausmeister teilt mit, dass er zwar gemeldet ist, aber dort nicht wohnt.
Ehefrau teilt mit, dass er seit September verschwunden ist....
Was hat man nun für Möglichkeiten?
Gibt es überhaupt noch eine Chance OHNE Detektiv?
Es gibt ja diesen Haftbefehl... kann den auch die Polizei vollstrecken? Vielleicht haben die noch andere Möglichkeiten ihn zu finden, oder geht das bei einem EV Haftbefehl NUR über den GV?

Vielen Dank!
Naylu
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naylu
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#2

28.02.2012, 15:01

Facebook, wer kennt wen, google etc.... natürlich auch schon probiert :-)
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Master24
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#3

29.02.2012, 00:15

Nein, ohne Detektei sieht's schwarz aus. Und mit Detektei sieht's jedenfalls mal teuer aus... wenn Ihr Eure Mandanten nicht zufällig eine SCHUFA-Klausel unterschreiben lasst, so dass man wenigstens einen Suchauftrag stellen könnte, bei der die nächste SCHUFA-Anfrage wegen dem Schuldner eine Rückmeldung zur verwendeten Adresse an Euch zur Folge hätte, sehe ich allerhöchstens die Methode, alle paar Jahre mal eine EMA zu ziehen und zu hoffen... ansonsten aber eben "Schuss in den Ofen."
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
schindler1
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#4

29.02.2012, 08:33

wie sieht`s denn mit `ner Kontenpfändung aus; da ist es doch nicht erforderlich die Anschrift aktuelle des Schuldners anzugeben?
Spkie
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#5

29.02.2012, 15:11

also ich weiß nicht was ihr immer für Detekteien zahlt, wir aber nur EUR 40,00
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Bibi
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#6

29.02.2012, 15:33

schindler1 hat geschrieben:wie sieht`s denn mit `ner Kontenpfändung aus; da ist es doch nicht erforderlich die Anschrift aktuelle des Schuldners anzugeben?

Das würde ja voraussetzen, dass man die Kontoverbindung des Schuldners kennt. Da die TE hierzu nichts geschrieben hat gehe ich mal davon aus, dass das nicht der Fall ist.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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LuzZi
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#7

29.02.2012, 15:57

Bibi hat geschrieben:
schindler1 hat geschrieben:wie sieht`s denn mit `ner Kontenpfändung aus; da ist es doch nicht erforderlich die Anschrift aktuelle des Schuldners anzugeben?

Das würde ja voraussetzen, dass man die Kontoverbindung des Schuldners kennt. Da die TE hierzu nichts geschrieben hat gehe ich mal davon aus, dass das nicht der Fall ist.
Deswegen lasse ich Mandantenfragebögen ausfüllen und die Kontodaten eintragen. Wenn der Schuldner Raten gezahlt hat per Überweisung, dann dürfte es aber möglich sein, die Kontonummer ausfindig zu machen. Ggf. bei der Bank nachfragen oder auf eure Kontoauszüge gucken, ich glaub, da steht auch die Kontonummer.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#8

01.03.2012, 08:39

genauso machen wir das auch
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