Berliner Räumung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Adelia
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#1

27.02.2012, 14:55

Wir hatten Anfang Januar eine Berliner Räumung. Wir machen sonst eigentlich immer eine normale Räumung, hier sind wir jedoch davon ausgegangen, dass die Mieterin vorher schon verschwindet, da sie dies einige male angedeutet hat.

Sie ist natürlich nicht weg.
Jetzt haben wir sämtliche Sachen von ihr (Laptop, sämtliche Anziehsachen, Unikram, etc.) eingelagert. Haben auch die Schuldnerin mehrere male aufgefordert, ihre Sachen abzuholen (gerade ihre persönlichen Sachen). Dies hat sie jedoch bisher nicht gemacht und hat sich auch nicht mehr gemeldet.

Was kann ich jetzt mit den gesamten Sachen machen, gerade was persönliche Sachen, wie Bilder, Anziehsachen, etc. betrifft?
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Mietzemau
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#2

27.02.2012, 15:04

Nach meinem Wissen momentan nicht mehr als entsprechend unterbringen. Sonst frag im Zweifel den GV deines Vertrauens.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser

Wintereinbruch ist nicht strafbar!

Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
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Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
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Adelia
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#3

27.02.2012, 15:10

Der hat zu mir gesagt, dass wir dazu unsere Anwälte haben und wenn er mir die Frage beantworten soll, soll ich ihm eine Beratungsgebühr überweisen. Ich glaube der hatte an dem Tag keine gute Laune. :roll:
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Mietzemau
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#4

27.02.2012, 15:30

Ach du schande....na wie nett ist das denn. Keinen anderen GV den du fragen kannst?
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#5

27.02.2012, 15:36

Ne nicht wirklich. Will ihn deswegen jetzt aber auch nicht nochmal anrufen. Vielleicht hat ja hier einer unserer GVZ eine Ahnung, was ich jetzt machen kann. Weil kann doch nicht die ihre ganzen Bilder, etc. weghauen, aber doch auch nicht Jahre lang einlagern.
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Adelia
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#6

28.02.2012, 08:58

:schieb
silvester
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#7

29.02.2012, 10:40

Die vom Vermieterpfandrecht betroffenen Sachen können über den GV versteigert gemäß § 238 GVGA werden. Dazu ist ist Liste der Gegenstände nebst Schätzwert und Mindestverkaufswert diesem mit dem Antrag vorzulegen.
Steren
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#8

29.02.2012, 13:00

:dafuer
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Sabbi
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#9

31.07.2013, 08:56

Ihr Lieben, ich brauch mal wieder eure Hilfe.
Weiß grad nicht weiter. Stichwort: Berliner Räumung und dann?

Wir haben die Berliner Räumung nach dem Muster von dem Dozenten Engler gemacht, d. h. "....die Wohnung in der Form zu räumen, dass der Schuldner aus dem Besitz der Wohnung gesetzt wird". Zusätzlich natürlich das Vermieterpfandrecht geltend gemacht.

Im Protokoll steht: "Der Gläubiger wurde in den Besitz der Räume eingewiesen. Die Schlüssel wurden ausgehändigt."

So, und nun?
Im Skript von Herrn Engler ist jetzt das weitere Vorgehen, ein "Abschlussschreiben" an den Schuldner zu fertigen, in dem die Schuldner aufgefordert werden, innerhalb von 2 Monaten die Gegenstände, an denen das Vermieterpfandrecht geltend gemacht wurde, in der Form auszulösen, dass die gesamte Forderung beglichen wird.

Was ist denn nun mit den Schuldnern?? Die sind ja nicht mehr in der Wohnung? Soll ich ne EWA machen, um die neue Adresse herauszufinden um
a) denen dieses Abschlussschreiben zukommen zu lassen und
b) bzgl. der Zahlungsvollstreckung weitermachen zu können? Oder geht das gar nicht, da ich ja eben das Vermieterpfandrecht habe?

Mein Gott, ich bin grad ziemlich hilflos. Hab das in meiner gesamten "Laufbahn" auch noch nicht gemacht.
Wäre für jede Hilfe dankbar.
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Loki
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#10

31.07.2013, 09:40

Sabbi hat geschrieben:ne EWA machen, um die neue Adresse herauszufinden um
a) denen dieses Abschlussschreiben zukommen zu lassen
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