Fortsetzung der ZV nach zwei Jahren - neue Gebühr?
Verfasst: 20.02.2012, 13:00
Wir haben gegen einen Schuldner im April 2008 die Sachpfändung eingeleitet. Infolge dessen zahlte der Schuldner über den Gerichtsvollzieher Raten und tilgte so bis April 2009 einen Teil der Forderung. Danach stellte der Schuldner die Ratenzahlung ein. Für September 2009 wurde Termin zur e. V. anberaumt. Der Schuldner erschien nicht, woraufhin im April 2010 Haftbefehl erlassen wurde. Der Gerichtsvollzieher fand heraus, dass der Schuldner zwischenzeitlich unbekannt verzogen ist und schickte uns im Dezember 2010 die Vollstreckungsunterlagen zurück. Unser Mandant hat nunmehr eine neue Anschrift ausfindig machen können (in einem anderen Bundesland) und möchte die Sachpfändung dort von uns weiterführen lassen.
Nun meine Frage: Mir ist dunkel in Erinnerung, dass man neue Gebühren berechnen kann, wenn es sich zwar um die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung handelt, die letzte Maßnahme aber mehr als zwei Jahre zurückliegt. Gilt in meinem Fall als letzte Maßnahme die Entgegennahme der letzten Ratenzahlung oder der Rückerhalt der ZV-Unterlagen? Oder stehen uns hier gar keine neuen Gebühren zu? Bin gerade etwas ratlos...
Schon mal danke für Eure Mithilfe!
Nun meine Frage: Mir ist dunkel in Erinnerung, dass man neue Gebühren berechnen kann, wenn es sich zwar um die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung handelt, die letzte Maßnahme aber mehr als zwei Jahre zurückliegt. Gilt in meinem Fall als letzte Maßnahme die Entgegennahme der letzten Ratenzahlung oder der Rückerhalt der ZV-Unterlagen? Oder stehen uns hier gar keine neuen Gebühren zu? Bin gerade etwas ratlos...
Schon mal danke für Eure Mithilfe!