Teilvollstreckung - Sicherheitsleistung von 110%
Verfasst: 20.02.2012, 12:39
Hallo,
sitze hier wieder mal an einer Sache wo ich nicht weiterkommen. Hoffe ihr habt mir da wieder mal ein paar gute Tipps.
Mir liegt ein Urteil vor wo die Beklagte (Firma) verurteilt wurde, an die Klägerin (Firma), wir, € 17.311,41 zzgl. Zinsen (aus verschiedenen Teilbeträgen) zu zahlen.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in der Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in der Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Nun hat die Gegenseite Anfang Dezember 2011 Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Wir haben Berufung zurückgewiesen. Die Gegenseite Berufung im Februar begründet. Jetzt schreibt uns das OLG an und gibt uns zur Berufungserwiderung Frist bis zum 04.06.2012 mit dem Hinweis, dass Sache wg. Belastung nicht vor Sommer 2013!!! bearbeitet werden kann!
Mein Chef hat mir die Akte gegeben mit der Bitte, Teilvollstreckung sowie Hinterlegung der Sicherheit zu überprüfen. Ist eine Bankbürgschaft möglich?
Ich komme auf folgendes:
An sich wäre eine Bankbürgschaft kein Problem. Doch hier hat das Gericht m.E. die Art der Sicherheitsleistung festgelegt: "...des zu vollstreckenden Betrages...." Ansonsten könnte man einen Antrag nach § 710 ZPO stellen. Wobei man hier auch beachten muss, dass dies bis zum schluss der mündlichen Verhandlung geschehen muss § 714 ZPO (m.E. 1. Instanz).
Andererseits ist ja die Bürgschaft (Bankbürgschaft!) auch über einen Geldbetrag. Also müsste es ja akzeptiert werden.
Die Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung regelt § 752 ZPO. Das habe ich soweit verstanden.
Sorry wenn ich teilweise mir selber widerspreche. Ich weiss nicht mehr weiter in dieser Sache und werde bald wahnsinnig.
sitze hier wieder mal an einer Sache wo ich nicht weiterkommen. Hoffe ihr habt mir da wieder mal ein paar gute Tipps.
Mir liegt ein Urteil vor wo die Beklagte (Firma) verurteilt wurde, an die Klägerin (Firma), wir, € 17.311,41 zzgl. Zinsen (aus verschiedenen Teilbeträgen) zu zahlen.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in der Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in der Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Nun hat die Gegenseite Anfang Dezember 2011 Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Wir haben Berufung zurückgewiesen. Die Gegenseite Berufung im Februar begründet. Jetzt schreibt uns das OLG an und gibt uns zur Berufungserwiderung Frist bis zum 04.06.2012 mit dem Hinweis, dass Sache wg. Belastung nicht vor Sommer 2013!!! bearbeitet werden kann!
Mein Chef hat mir die Akte gegeben mit der Bitte, Teilvollstreckung sowie Hinterlegung der Sicherheit zu überprüfen. Ist eine Bankbürgschaft möglich?
Ich komme auf folgendes:
An sich wäre eine Bankbürgschaft kein Problem. Doch hier hat das Gericht m.E. die Art der Sicherheitsleistung festgelegt: "...des zu vollstreckenden Betrages...." Ansonsten könnte man einen Antrag nach § 710 ZPO stellen. Wobei man hier auch beachten muss, dass dies bis zum schluss der mündlichen Verhandlung geschehen muss § 714 ZPO (m.E. 1. Instanz).
Andererseits ist ja die Bürgschaft (Bankbürgschaft!) auch über einen Geldbetrag. Also müsste es ja akzeptiert werden.
Die Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung regelt § 752 ZPO. Das habe ich soweit verstanden.
Sorry wenn ich teilweise mir selber widerspreche. Ich weiss nicht mehr weiter in dieser Sache und werde bald wahnsinnig.