Eidesstattliche Versicherung - Nachbesserung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Cornelia1979
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#1

08.02.2012, 10:24

Hallo zusammen,

ich habe noch nie eine Nachbesserung beantragt und wollte mal um Hilfe bitten:

Folgender Sachverhalt:

Der Schuldner hat vor ca. zwei Wochen die eidesstattliche Versicherung geleistet, Er ist selbständig, zur Zeit tätig als freier Sachverständiger bezieht aber aufgrund schlechter Auftragslage vom Jobcenter 345 EUR mtl. Das meiste vom Formular wurde mit "Nein" angekreuzt. Nur etwas Guthaben beim FA (welches ich pfänden möchte).

Bei Grundvermögen Nr. 25 a. des Formulars wurde "nein" angekreuzt, steht aber dabei "wurde in der Insolvenz beim AG ..... wohl verwertet"! ?????? :shock:
Was soll ich damit anfagen? Bei den Insolvenzbekanntmachungen habe ich nichts herausgefunden.

Meine ganzen Zusatzfragen bei der Abgabe der EV, die dem Schuldner gestellt hätten werden sollen, wurden vom GV völlig unberücksichtigt gelassen. Kann ich Nachbesserung verlangen?

Für Eure Antworten wäre ich dankbar!

Gruß Cornelia :wink1
Tigra
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#2

08.02.2012, 10:34

Bitte beim AG um Auskunft,ob ein Insolvenzantrag vorliegt oder vorlag (am besten mit Titel) dann findest du eher was, sonst kann es eh sein, dass dein Titel nicht mehr wirksam ist und auch alle ZV´s in die Leere gehen, wenn dein Titel während der Inso entstanden ist und er sich in RSB befunden hat!
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Sam29

#3

08.02.2012, 10:42

Wirksam ist ein Titel trotz Insolvenz noch immer. Nur die Vollstreckungen müssen dann eingestellt werden.
Frage aber wirklich beim AG mal nach. Denn wenn er bereits ins Insolvenz war, als er sich hat von euch vertreten lassen,
stell Strafanzeige. Dann wars dass mit seiner Restschuldenbefreiung.
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SonicEvil
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#4

08.02.2012, 10:47

Meine ganzen Zusatzfragen bei der Abgabe der EV, die dem Schuldner gestellt hätten werden sollen, wurden vom GV völlig unberücksichtigt gelassen.
Das Problem hab ich irgendwie auch immer..........
Cornelia1979
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#5

08.02.2012, 10:59

Fighter: Danke, werde ich gleich mal machen!

Sam2): Strafanzeige haben wir schon gestellt, Da hat er bei der Verhandlung Mitte letzten Jahres behauptet, er würde 1.000 EUR netto verdienen, weswegen wir dann die EV beantragt haben.

SonicEvil: Wie gehst Du dann weiter vor???
Cornelia1979
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#6

08.02.2012, 11:00

Fighter: Danke, werde ich gleich mal machen!

Sam2): Strafanzeige haben wir schon gestellt, Da hat er bei der Verhandlung Mitte letzten Jahres behauptet, er würde 1.000 EUR netto verdienen, weswegen wir dann die EV beantragt haben.

SonicEvil: Wie gehst Du dann weiter vor???
Cornelia1979
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#7

08.02.2012, 11:00

Fighter: Danke, werde ich gleich mal machen!

Sam2): Strafanzeige haben wir schon gestellt, Da hat er bei der Verhandlung Mitte letzten Jahres behauptet, er würde 1.000 EUR netto verdienen, weswegen wir dann die EV beantragt haben.

SonicEvil: Wie gehst Du dann weiter vor???
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#8

08.02.2012, 11:40

Also, ich hab jetzt mal den GVZ, da dieser in unserer Umgebung zuständig ist und wir des öfteren mit diesem zu tun haben, freundlich angeschrieben und um Mitteilung gebeten, warum die Ergänzungsfragen nicht gestellt wurden.

Darauf bekam ich ein Schreiben zurück nach dem Motto "Welche Ergänzungsfragen???".

Dann hab ich ihn darauf hingewiesen, dass ich die Ergänzungsfragen aus dem EV-Antrag meine und habe diese auch noch einmal mitgeteilt. Hmmmm.... seitdem hab ich nix mehr gehört....
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