Kfa von der Gegenseite anerkennen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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lie.88
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#1

31.01.2012, 14:49

Hallöchen :wink1

wenn wir den Kfa der Gegenseite anerkennen, müssen wir dann trotzdem einen eigenen Kfa fertigen? Vielen Dank für eure Hilfe. :smile:
Mistfratz
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#2

31.01.2012, 14:52

Es müsste doch auf den KFA der Gegenseite ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen? Was meinst Du mit "anerkennen"?
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Liesel
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#3

31.01.2012, 14:52

Kommt auf die KGE an.
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#4

31.01.2012, 15:01

Wenn Ihr vollumfänglich verloren habt und also keine Kosten anzumelden, dann braucht es keinen KFA.
lie.88
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#5

31.01.2012, 15:02

Wir haben nun den Kfa der Gegenseite vom Gericht erhalten, mit der Bitte um Stellungnahme binnen zwei Wochen. Wir haben die Forderung der Gegenseite anerkannt und an dem Kfa der Gegenseite ist auch nichts auszusetzen. Müssen wir nun auch einen Kfa fertigen oder reicht es wenn wir dem Gericht mitteilen, dass der Kfa der Gegenseite so ok ist?
Norbi
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#6

31.01.2012, 15:03

Kommt darauf an ob Ihr selbst auch Kosten geltend machen könnt, die mit der gegenerischen Kostenanmeldung zu verrechnen sind. Wenn nicht, z.B. weil Ihr 100% der Kosten tragt, braucht Ihr nichts zu unternehmen. Einfach zurücklehnen und KFB abwarten.
Norbi
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#7

31.01.2012, 15:05

lie.88 hat geschrieben:Wir haben nun den Kfa der Gegenseite vom Gericht erhalten, mit der Bitte um Stellungnahme binnen zwei Wochen. Wir haben die Forderung der Gegenseite anerkannt und an dem Kfa der Gegenseite ist auch nichts auszusetzen. Müssen wir nun auch einen Kfa fertigen oder reicht es wenn wir dem Gericht mitteilen, dass der Kfa der Gegenseite so ok ist?
Frei nach Rüdiger Hoffmann: Kann man, muss man aber nicht....
lie.88
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#8

31.01.2012, 15:07

Danke euch allen :wink2
Norbi
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#9

31.01.2012, 15:08

Norbi hat geschrieben:Kommt darauf an ob Ihr selbst auch Kosten geltend machen könnt, die mit der gegenerischen Kostenanmeldung zu verrechnen sind. Wenn nicht, z.B. weil Ihr 100% der Kosten tragt, braucht Ihr nichts zu unternehmen. Einfach zurücklehnen und KFB abwarten.
Sorry, das war eben missverständlich:
Ihr braucht keinen Antrag zu stellen (höchsten später mal gegen den Mandanten, falls es da schief läuft).
Eine Mitteilung, dass keine Einwänder erhoben werden, braucht es nicht, ist vielleicht eine nette Geste, kann aber allenfalls die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung des Rechtspflegers oberflächlicher werden lassen.
grommelie
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#10

31.01.2012, 15:28

Ich mache immer eine Mitteilung (wenn zutreffend), dass keine Einwendungen erhoben werden. Insbesondere dann, wenn das Gericht eine 2-Wochen-Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, damit der Erlaß möglicherweise schneller geht.
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