Hallöchen
wenn wir den Kfa der Gegenseite anerkennen, müssen wir dann trotzdem einen eigenen Kfa fertigen? Vielen Dank für eure Hilfe.
Kfa von der Gegenseite anerkennen
- Adora Belle
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Wenn Ihr vollumfänglich verloren habt und also keine Kosten anzumelden, dann braucht es keinen KFA.
Wir haben nun den Kfa der Gegenseite vom Gericht erhalten, mit der Bitte um Stellungnahme binnen zwei Wochen. Wir haben die Forderung der Gegenseite anerkannt und an dem Kfa der Gegenseite ist auch nichts auszusetzen. Müssen wir nun auch einen Kfa fertigen oder reicht es wenn wir dem Gericht mitteilen, dass der Kfa der Gegenseite so ok ist?
Kommt darauf an ob Ihr selbst auch Kosten geltend machen könnt, die mit der gegenerischen Kostenanmeldung zu verrechnen sind. Wenn nicht, z.B. weil Ihr 100% der Kosten tragt, braucht Ihr nichts zu unternehmen. Einfach zurücklehnen und KFB abwarten.
Frei nach Rüdiger Hoffmann: Kann man, muss man aber nicht....lie.88 hat geschrieben:Wir haben nun den Kfa der Gegenseite vom Gericht erhalten, mit der Bitte um Stellungnahme binnen zwei Wochen. Wir haben die Forderung der Gegenseite anerkannt und an dem Kfa der Gegenseite ist auch nichts auszusetzen. Müssen wir nun auch einen Kfa fertigen oder reicht es wenn wir dem Gericht mitteilen, dass der Kfa der Gegenseite so ok ist?
Sorry, das war eben missverständlich:Norbi hat geschrieben:Kommt darauf an ob Ihr selbst auch Kosten geltend machen könnt, die mit der gegenerischen Kostenanmeldung zu verrechnen sind. Wenn nicht, z.B. weil Ihr 100% der Kosten tragt, braucht Ihr nichts zu unternehmen. Einfach zurücklehnen und KFB abwarten.
Ihr braucht keinen Antrag zu stellen (höchsten später mal gegen den Mandanten, falls es da schief läuft).
Eine Mitteilung, dass keine Einwänder erhoben werden, braucht es nicht, ist vielleicht eine nette Geste, kann aber allenfalls die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung des Rechtspflegers oberflächlicher werden lassen.
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Ich mache immer eine Mitteilung (wenn zutreffend), dass keine Einwendungen erhoben werden. Insbesondere dann, wenn das Gericht eine 2-Wochen-Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, damit der Erlaß möglicherweise schneller geht.