ZV notarielle KostenR - Schuldner unter versch. Adressen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hanna_73
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#1

31.01.2012, 11:41

Hallo ihr lieben,

heute mal was anderes:

Wir haben für jemanden nen notariellen KV gemacht, er hat die Kosten zu tragen. Bezahlt hat er nicht. In der Urkunde stand als Adresse AA-Strasse. Der GV teilte mit, dass sich dort nur Geschäftsräume einer Firma XY befinden aber keine Wohnung.Lediglich der Name des Schuldners sei am Briefkasten. Offensichtlich sei es eine reine Postanschrift.

Ich weiss nun aber auch, dass er GF der o. g. Firma ist und diese anscheinend ihren Sitz nach Straße BB verlegt hat oder auch schon vorher dort war.

Zwischenzeitlich hat er die RE´s bezahlt, aber meine Kosten und GVKosten von ca. 100 € stehen noch offen. Kann ich meinen neuen ZV Auftrag an die Anschrift BB-Straße erteilen? Wären auch unterschiedliche Städte. Habe in einer Mail die Anschrift BB-Straße gefunden und bin auch relativ sicher dass er sich dort aufhält bzw. seine Firma dort hat.

Oder muss ich das erst übers EMA nachweisen?

Des Weiteren habe ich noch eine weitere RE gegen ihn offenstehen. Kann ich die direkt mit in das "alte" Foko für die erste REchnung packen oder wäre es sinnvoller, dafür eine neue Akte und neues Foko anzulegen.

Ich hab sehr selten notarielle KR die ich vollstrecken muss, aber der hält uns jetzt schon so lange hin, und mein Chef ist zu blöd das zu merken, nur ich will endlich die Kohle und dann mit dem A*** nix mehr zu tun haben.
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Gruftie
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#2

31.01.2012, 21:49

Zwischenzeitlich hat er die RE´s bezahlt, aber meine Kosten und GVKosten von ca. 100 € stehen noch offen.
Hallo Hanna, sag mal, hat der Schuldner bei der Zahlung eine Verrechnungsbestimmung angegeben? Ansonsten kannste doch auf Kosten, Zinsen und HF verrechnen...

Du kannst die ZV gleich unter der anderen Adresse in Auftrag geben; eine EMA ist nicht erforderlich.
Des Weiteren habe ich noch eine weitere RE gegen ihn offenstehen. Kann ich die direkt mit in das "alte" Foko für die erste REchnung packen oder wäre es sinnvoller, dafür eine neue Akte und neues Foko anzulegen.
M.E. kannst Du die weitere vollstreckbare KR mit in das alte Foko buchen, Du musst nur aufpassen, dass Du die Zahlung auf den richtigen Titel verbuchst, sofern eine Verrechnungsbestimmung getroffen wurde.

Hast Du eigentlich die titulierte Forderung verzinst?
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Zauberdrops
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#3

31.01.2012, 23:24

Ich stimme Gruftie zu, würde es genauso machen.

Dem GV ist relativ egal, woher du weißt, wo er den Schuldner finden kann. Theoretisch kannst du den GV ja auch losschicken, um den Schuldner zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abzufangen, um wirksam zuzustellen. (Ich bin mal mit nem GV zu einem Gerichtstermin des Schuldners in anderer Sache gefahren, damit er die e.V. abgibt, nachdem bei seiner Wohnung mangels Namensschild und EMA-Eintrag nicht zugestellt werden konnte.)

Hinsichtlich des FoKo's kannst du auch eine zweite Akte anlegen. Zeitsparender ist es, eine Akte zu nehmen, da du nicht jeden Arbeitsschritt zweimal machen musst, damit es in beiden Akten auftaucht. Übersichtlicher wären aber zwei Akten.
Manche PC-Programme haben auch die Möglichkeit, pro Akte mehrere FoKo's anzulegen, vielleicht geht sowas bei euch auch?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
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Hanna_73
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#4

01.02.2012, 15:28

Zauberdrops hat geschrieben:Ich stimme Gruftie zu, würde es genauso machen.

Dem GV ist relativ egal, woher du weißt, wo er den Schuldner finden kann. Theoretisch kannst du den GV ja auch losschicken, um den Schuldner zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abzufangen, um wirksam zuzustellen. (Ich bin mal mit nem GV zu einem Gerichtstermin des Schuldners in anderer Sache gefahren, damit er die e.V. abgibt, nachdem bei seiner Wohnung mangels Namensschild und EMA-Eintrag nicht zugestellt werden konnte.)

Hinsichtlich des FoKo's kannst du auch eine zweite Akte anlegen. Zeitsparender ist es, eine Akte zu nehmen, da du nicht jeden Arbeitsschritt zweimal machen musst, damit es in beiden Akten auftaucht. Übersichtlicher wären aber zwei Akten.
Manche PC-Programme haben auch die Möglichkeit, pro Akte mehrere FoKo's anzulegen, vielleicht geht sowas bei euch auch?
Ich meine ich hätte mal das Problem gehabt, dass der GV nen Nachweis haben wollte, dass es auch der gleiche Schuldner ist, daher meine Frage. Ich habe jetzt erst mal - um zu gucken wie es läuft - die geringe Forderung von ca. 160 € gepfändet. Wenn das gut gelaufen ist, leg ich mir ne zweite Akte an und pfände die zweite Rechnung. Ne er hat nichts angegeben wie es verrechnet werden soll, klar kann ich es es erst auf Kosten, Zinsen und HF verrechnen, aber egal wie ich es verrechne, irgendwas bleibt halt immer offen. Die HF ist ja die Forderung in der Notariatsakte, von daher buchungsmässig einfacher als wenn ich es anders verrechne. Ich kann auch Foko und Unterkonto anlegen, geht auch.

Ne Verzinsung hab ich auch mit drin, da wir ihn ja zig mal angemahnt hatten, bis zum datummässig bestimmten Kalendertag zu zahlen.

Thääänks für eure Antworten.
Jupp03/11

#5

01.02.2012, 15:37

Geh ich zutreffend davon aus, dass der Notar in eurem Büro sitzt?
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Hanna_73
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#6

01.02.2012, 15:41

Ja gehst du Jupp. Mein Chef ist RA und Notar. Ich mache also quasi seine KR geltend. Wieso .. ist das wichtig ?
Jupp03/11

#7

01.02.2012, 15:44

Dann wirst du wohl kaum RA-Geb. verlangen!?
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Hanna_73
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#8

02.02.2012, 11:44

Wieso das nicht ? Darf ich für meinen ZV-Antrag dann keine Kosten berechnen? :shock:

Wenn nicht, so steht das, wer sagt das? Ich hab das schon 2 x so gemacht, und niemand hat es beanstandet. Ich erteile doch den ZV-Auftrag, dafür entstehen RA Kosten und GVZ-Kosten. Die kann ich doch nicht unter den Tisch fallen lassen. Ich arbeite doch nicht umsonst und mein Chef auch nicht, weder als Notar noch als RA. Verstehe ich jetzt überhaupt nicht.
Jupp03/11

#9

02.02.2012, 12:03

§ 155 Rd. 12 mit weiteren Nachweisen, Korintenberg 18. Auflage
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Hanna_73
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#10

02.02.2012, 12:14

die 18. hab ich nicht ich hab hier nur die 16. stehen..

Dort hab ich es gefunden unter Rn. 8 und 9.

Aber das ist doch voll Verar..... Der Notar erteilt sich doch nur die vollstr. KR und ich muss mir im Anwaltsbereich dafür ne Akte anlegen - als RA - ich muss die Kosten einbuchen mit Zinsen und und und.. Und dafür krieg ich als RA 0,00 €? Weil als Notar kann ich ja nicht vollstrecken, im Notariat kann ich keine ZV-Akte anlegen. Hm.. das finde ich ja wieder klasse... arbeiten für umsonst. Der Gegner hat nach Beauftragung des GV die RE bezahlt. Ich sitze jetzt auf den Kosten für Ra und GV. Habe gestern den GV mit dem kompletten ZV beauftragt und gucke mal was der dazu sagt. Das ist nicht mein Metier, sowas mache ich 1 x in 5 Jahren, normalerweise zahlen die Leute nämlich ihre notariellen Re.

Doofe Frage: Wenn ich nen anderen RA mit der ZV beauftragen würde, der würde dafür Geld kriegen?

Kannst du mir Rd. 12 aus der 18. Auflage kurz zitieren?

Bin jetzt völlig durch den Wind... ich hasse Notariat... und den ganzen Krempel..

Edit: Hab meiner Kollegin mal gesagt, dass wir neue Auflagen kaufen müssen..
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