SCHUFA Eintrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
strohblume
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#1

26.01.2012, 11:20

Hallo zusammen,

Ich soll für unseren Mandanten eine Schufa-Auskunft einholen, um zu sehen, was da noch so los ist. Mache ich dies über die Internetseite der Schufa oder per anwaltlichem Schreiben?

Unser Mandant hat bereits Restschuldbefreiung erteilt bekommen. Muss ich dann zur Glaubhaftmachung nur den Beschluss des AG beifügen oder noch was anderes?

Sorry, mache dies das erste Mal und bin grad völlig unbeholfen :oops:
Liebe Grüße Strohblume
Jupp03/11

#2

26.01.2012, 11:37

Vollmacht und Kopie des Ausweises würde ich beifügen
strohblume
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#3

26.01.2012, 11:44

Und dann per anwaltlichem Schreiben oder über die Schufa-Seite?
Liebe Grüße Strohblume
Jupp03/11

#4

26.01.2012, 11:46

da bin ich überfragt, würde dort anrufen
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Pepples
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#5

26.01.2012, 11:49

Ich glaub Unterlagen beifügen, geht über die Schufa-Seite schlecht, ich würd's also per Schreiben machen. :wink:
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strohblume
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#6

26.01.2012, 12:41

Ok und wenn ich dann die Auskunft habe und die Löschung der Einträge aufgrund der erteilten Restschuldbefreiung beantragen möchte, muss ich da was besonderes beachten?
Liebe Grüße Strohblume
Cryptomaniac
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#7

29.01.2012, 15:14

Die Beantragung der Löschung musst du zwingend schriftlich beantragen, siehe auch hier
Beachten musst du nur, das die Bearbeitung ne Zeit lang dauern kann, weil die SCHUFA sich meistens bei dem zuständigen AMtsgericht rückversichert.
In vielen Fällen klappt die automatische Löschung aber ganz gut :D
Celik

#8

22.09.2014, 17:16

Hallo Zusammen,

habe gerade auch ein Problem. Ich habe einem Schuldner, nachdem er die Forderung bei uns gezahlt hat, ein Erledigungsschreiben zugeschickt, damit er die Löschung aus der Schufa beantragen kann. Der Schuldner ist der Meinung, dass wir das beantragen müssen. Steht irgendwo im Gesetz, dass wir, also als Gläubigervertreter, die Löschung beantragen sollen und wenn ja, wo und wie muss ich das machen? :?

Vielen lieben Dank im Voraus.
sansibar
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#9

22.09.2014, 17:26

Das würde mich ja sehr wundern, wenn der Eintrag zu recht erfolgte und ihr für die Löschung zu sorgen hättet...
Grüße - sansibar
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Celik

#10

22.09.2014, 17:43

Wie kann dann meinen Kollegen überzeugen, dass das so ist :roll:
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