Verletztenrente pfändbar?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
pepe
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 571
Registriert: 12.03.2009, 10:09
Beruf: Jura Studentin
Software: Advoware

#1

17.01.2012, 13:12

Hallo Zusammen,

wir haben hier einen Schuldner, der nun aufgrund eines tragischen Unfalls im Rollstuhl sitzt und eine Verletztenrente in Höhe von rund 1.700 € erhält. Ist diese wie beim Arbeitseinkommen pfändbar oder gilt hier, dass eine Verletztenrente unpfändbar ist?

:thx
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

17.01.2012, 13:18

Kimmy hat geschrieben:§ 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO : Unpfändbar sind Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind.

Schade, kannste Deine Pfändung vergessen.
Viele Grüße

ich
pepe
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 571
Registriert: 12.03.2009, 10:09
Beruf: Jura Studentin
Software: Advoware

#3

17.01.2012, 13:36

Aber sind das nicht bedingt pfändbare Bezüge? Oder verstehe ich den Abs. 2 da falsch.

Was muss ich als Gläubiger denn da machen, um an den pfänbaren Teil heranzukommen.
Ernie

#4

17.01.2012, 13:42

ABER: § 850 b II ZPO = Diese Bezüge können nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften gepfändet werden, wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder voraussihtlich nicht führen wird und wenn nach den Umständen des Falles, insbesondere nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, die Pfändung der Billigkeit entspricht.
Ernie

#5

17.01.2012, 13:55

pepe hat geschrieben:Was muss ich als Gläubiger denn da machen, um an den pfänbaren Teil heranzukommen.
BGH, NJW 2004, 2450.
Antworten