Hallo Zusammen,
wir haben hier einen Schuldner, der nun aufgrund eines tragischen Unfalls im Rollstuhl sitzt und eine Verletztenrente in Höhe von rund 1.700 € erhält. Ist diese wie beim Arbeitseinkommen pfändbar oder gilt hier, dass eine Verletztenrente unpfändbar ist?
Verletztenrente pfändbar?
ABER: § 850 b II ZPO = Diese Bezüge können nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften gepfändet werden, wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder voraussihtlich nicht führen wird und wenn nach den Umständen des Falles, insbesondere nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, die Pfändung der Billigkeit entspricht.
BGH, NJW 2004, 2450.pepe hat geschrieben:Was muss ich als Gläubiger denn da machen, um an den pfänbaren Teil heranzukommen.