Pfändung Einkünfte Buchverkauf

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Sunny
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1184
Registriert: 29.05.2006, 10:35

#1

17.01.2012, 12:45

Hi zusammen,

wir haben hier nen Schuldner, der über Amazon Bücher verkauft. Hat einer von Euch ne Idee, wie ich die Einnahmen aus den Verkäufen bzw. wie ich an das Geld komme, was Amazon an unseren Schuldner zahlt?

Ein Mustertext wäre natürlich super. :D

Danke schon mal im Voraus.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#2

19.01.2012, 14:23

Du machst nen ganz zv auftrag mit pfändung und schickst von amazon die aufstellungen mit und beantragst die pfändung der aufgelisteten artikel bzw. der erlöse daraus
[size=85]capture life - create art[/size]
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#3

19.01.2012, 15:01

keinen PfÜB?
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#4

19.01.2012, 15:18

an wen möchtest du den pfüb schicken, du weiß ja nicht wer das buch kauft und amazon ist ja nur eine plattform, die sind nicht drittschudlner. Ich hab das mit ebay Ausdruck so gemacht:


Hiermit werden Sie beauftragt, eine Pfändung oder Taschenpfändung bei dem Schuldner vorzunehmen. Hinsichtlich der Pfändung verweisen wir auf anliegenden e-Bay-Ausdruck. Der Schuldner bietet hier Schmuck im Wert von ca. EUR 12.000,00 zum Verkauf an. Wir bitten daher ggf. die Schmuckstücke in Höhe der Forderung zur Verwertung sicherzustellen und der Verwertung zuzuführen bzw. weiteres zu veranlassen.

Teilzahlungen werden nicht bewilligt.

Sollte der Schuldner die Forderung vollständig ausgleichen, bitten wir unter Angabe des Aktenzeichens auf eines der angegebenen Konten zu überweisen. Die Geldempfangsvollmacht liegt bei, soweit sie sich nicht schon aus dem Titel ergibt.

Bei Unpfändbarkeit ist der Schuldner auf Grund des beiliegenden Haftbefehls zu verhaften. Weitere strafrechtliche Schritte behalten wir uns hierbei bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor!

Bei örtlicher Unzuständigkeit wird um formlose Abgabe an den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher gebeten.
[size=85]capture life - create art[/size]
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#5

19.01.2012, 16:07

Ich dachte, der Schuldner bekommt sein Geld von Amazon. So habe ich Sunny jedenfalls verstanden.
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#6

19.01.2012, 16:48

der kann doch sein geld nicht von amazon bekommen, dann muss er ja großhändler sein und amazon kauft bei ihm ein und verkauft es dann unter amazon direkt? Ich denke eher der Schuldner bietet auf amazon bücher an unter seinem händlernamen - wie bei ebay - und wer dann da kauft, zahlt auch direkt an den Schuldner. Z. b. bei autozubehör, dass gibts zwar auf amazon, abe rwird von einem anderen händler verkauft unter dessen namen und dessen rechnung!
[size=85]capture life - create art[/size]
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#7

19.01.2012, 16:51

Also, wenn ich bei Amazon Bücher von Privatanbietern bestelle, erfolgt m. E. die Abbuchung auch über Amazon.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#8

19.01.2012, 16:52

ich hab den jetzt als gewerbetreibend eingestuft!
[size=85]capture life - create art[/size]
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#9

19.01.2012, 16:53

Amazon fungiert als Vermittler. Die ziehen die Gelder ein und leiten dann an den Verkäufer weiter. Also müsste m.E. der Auszahlungsanspruch bei Amazon gepfändet werden. :nachdenk
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#10

19.01.2012, 16:54

mhhh, amazon zieht das geld ein? wirklich? jetzt bin ich mir unsicher.... guck doch mal bei den agb von amazon für anbieter nach!
[size=85]capture life - create art[/size]
Antworten