Pauschale im Mahnbescheid

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Minimaus
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#1

17.01.2012, 10:35

Hallo zusammen,

irgendwie kommen wir hier nicht weiter.

Wir machen den Mahnbescheid übers Internet, drucken ihn dann aus und schicken ihn ans Gericht.

Wo trage ich die Pauschale für die halbe Geschäftsgebühr ein? Kann mir jemand helfen?
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#2

17.01.2012, 10:39

Wie Pauschale? Meinst Du die nicht anrechnenbare GG? Die kommt zu den Nebenforderungen, da ist ein entsprechendes Feld.
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#3

17.01.2012, 10:55

Die Pauschale für die halbe GG kommt zusammen mit der GG selber in das Feld "Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit".
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#4

17.01.2012, 11:45

wieso halbe GG ?
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#5

17.01.2012, 11:51

oder auch ganze GG, je nachdem wie man es handhabt :wink:
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#6

17.01.2012, 15:52

So steht es in meinem Online-MB-Antrag


Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit (kommt dann hier die volle GG rein + Auslagen)?????
zzgl. Zinsen: -Punkte über dem Basiszins
von: bis:


Gegenstandswert der vorgerichtl. Tätigkeit: (hier der GG-Wert)??
Vorgerichtl. Tätigkeit umfangreich/schwierig:
Auf die Verfahr.gebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen (hier die halbe GG Gebühr)???
(ohne Auslagen und ohne MwSt.):
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#7

17.01.2012, 16:00

ja

GW ist der GW halt, nachdem du die GG berechnet hast

ja die halbe GG ohne MwSt. usw. (halt der Betrag, der abzuziehen ist)
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#8

17.01.2012, 16:06

Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit (kommt dann hier die volle GG rein + Auslagen)?????
zzgl. Zinsen: -Punkte über dem Basiszins
von: bis:
Ja
Gegenstandswert der vorgerichtl. Tätigkeit: (hier der GG-Wert)??
Vorgerichtl. Tätigkeit umfangreich/schwierig:
Hier ist was anzugeben, wenn der Streitwert der GG abweicht oder z.B. die Quote erhöht wurde wegen Schwierigkeit.
Auf die Verfahr.gebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen (hier die halbe GG Gebühr)???
(ohne Auslagen und ohne MwSt.):
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#9

17.01.2012, 16:49

:thx
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#10

22.01.2012, 20:31

mir ist letztens eine Akte in die Hände gekommen, da hatte ich auch die volle Gebühr + Auslagen + Mwst. angegeben. da drunter hatte ich dann die halbe angegeben zum Abziehen.

Das hat mir das Gericht moniert. Denen war die Geschäftsgebühr mit Auslagen + Mwst. zu hoch.

Hat jemand ne Erklärung dafür? Sonst ruf ich mal dort an.
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