ZwaSi auf Grundstück - Erbe Staat

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#1

16.01.2012, 08:21

Hallöchen Ihr Lieben,

wies die Überschrift schon verrät hab ich heute mal was ganz tolles, was mir schon seit ner Woche den Kopf zerbricht:

Mdt. hat eine ZwaSi auf ein Grundstück eintragen lassen. Im Grundbuch stehen vor der ZwaSi vom Mdt. noch 1 Grundschuld 40.000 DM eine weitere Grundschuld 25.000 DM von Banken,
dann kommt eine ZwaSi von 3.222 DM von einer Bank und dann die ZwaSi vom Mdt. über 7.000 DM.
Dann kommen nochmal 2 ZwaSi´s von Banken, einmal über 42.000 und einmal über 33.000.

Mdt. wurde jetzt vom LA f. Finanzen angeschrieben,ob die Forderung noch valutiet (ja) und ob er das Zwangsversteigerungsverfahren einleiten will.

Grundsätzlich ist jetzt eigtl. die Frage was sinnvoll ist - Kann man herausfinden ob die Grundschulden noch bestehen? Unser Mdt. möchte eigtl. nicht die Zwangsversteigerung betreiben, da er ja eine recht geringe Forderung hat.

Das LA teilt auch mit, dass der Freistaat als ges. Erbe nur mit einem etwaigen Aktivnachlass für Nachlassverbindlichkeiten haftet. Was heißt das den eigtl dann konkret? Wir gehen doch jetz mal davon aus, dass die Banken hinter der Zwasi unseres Mandanten sicher die Zwangsversteigerung betreiben, da deren Schuld noch höher ist, befriedigt wird doch dann nach Rang, wenn die Grundschulden noch valutieren und genügend GEld da ist, wird ja erst mal unser Mdt. dann bezahlt wenn er der Zwangsversteigerung beigetreten ist oder?

Wie ist das auch mit den Zinsen? Gilt da die regelm. Verjährung (3 J.) der Zinsen wenn man keine Tätigkeit entfaltet aber die Zwasi eingetragen ist?

Also :pfeif ich hab einfach keien Ahnung und hab auch literaturmäßig noch nicht wirklich was gefunden. Vielleicht hatte ja jmd. schon mal sowas und weiß wie das abläuft.

Vielen Dank schon mal und einen guten Wochenstart!
[size=85]capture life - create art[/size]
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#2

19.01.2012, 14:24

:schieb

vielleicht hatte mal jmd. was ähnliches vielleicht auch ohne vater staat als erbe?
[size=85]capture life - create art[/size]
Jupp03/11

#3

19.01.2012, 14:37

Ich würde die zuständige Stelle anschreiben, mitteilen, dass die Forderung noch besteht und weiterhin, dass aus Kostengründen von eurer Mandantschaft das Versteigerungsverfahren nicht eingeleitet wird.
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#4

19.01.2012, 14:41

mhh, ich hätte jetzt zumindest mitgeteilt, dass die forderung noch valutiert.

meinst du man sollte die anderen Gl. mal anschreiben was die so machen?

Weißt du, ob der Titel umgeschrieben werden muss auf den Freistaat?
[size=85]capture life - create art[/size]
Jupp03/11

#5

19.01.2012, 14:53

Tigra hat geschrieben:mhh, ich hätte jetzt zumindest mitgeteilt, dass die forderung noch valutiert.

nix anderes hab ich vorstehend geschrieben

meinst du man sollte die anderen Gl. mal anschreiben was die so machen?

Weißt du, ob der Titel umgeschrieben werden muss auf den Freistaat?
Ich würde nix machen, von einer etwaigen angeordneten Versteigerung erhaltet ihr Nachricht.
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#6

19.01.2012, 14:55

und titelumschreibung?
[size=85]capture life - create art[/size]
Antworten