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ZV aus VU - auch ohne vollstreckbare Ausfertigung/ZV-Klausel

Verfasst: 12.01.2012, 10:39
von Hanna_73
Hello ihr lieben

meine Chefin hat heute ein VU bekommen. Der Beklage wurde zur Zahlung verurteilt. Das VU ist vorläufig vollstreckbar.

Es gilt doch eigentlich Titel, Klausel, Zustellung. Sie will aber am liebsten jetzt sofort heute noch vollstrecken.

Kann mir mal grade jemand bitte auf die Sprünge helfen? Kann ich ohne vollstreckbare Ausfertigung und ohne T K Z überhaupt was machen? Ich meine ich hätte sowas schon mal gehabt, aber lang ist es her.

Gab oder gibt es da nicht so eine Möglichkeit der Sicherungsvollstreckung oder sowas?

'Wäre für einen kurzen Tip dankbar, hab heute nen Baumstamm vorm Kopf :(.

Re: ZV aus VU - auch ohne vollstreckbare Ausfertigung/ZV-Kla

Verfasst: 12.01.2012, 10:45
von Goldlöckchen
VZV, sh. § 845 ZPO

Re: ZV aus VU - auch ohne vollstreckbare Ausfertigung/ZV-Kla

Verfasst: 12.01.2012, 10:53
von Hanna_73
ja das mit der Vorpfändung.. irgendwas war da mal.. ich hatte in den falschen §§ gesucht... aber ich will ja gegen den Schuldner vollstrecken und habe da ja keinen Drittschuldner... geht das dann trotzdem?

Re: ZV aus VU - auch ohne vollstreckbare Ausfertigung/ZV-Kla

Verfasst: 12.01.2012, 10:57
von Goldlöckchen
Nein. Für die Vollstreckung brauchst Du Titel, Klausel, Zustellung.

Re: ZV aus VU - auch ohne vollstreckbare Ausfertigung/ZV-Kla

Verfasst: 12.01.2012, 11:05
von Vance
Sicherungsvollstreckung? Das ist doch möglich nur mit den nur gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbaren Urteilen. Das ist beim VU nicht der Fall.
Du kannst ganz normal vollstrecken,brauchst allerdings mindestens den Titel. Die Zustellung kann dann der GV veranlassen,wenn er vollstrecken kommt.

Re: ZV aus VU - auch ohne vollstreckbare Ausfertigung/ZV-Kla

Verfasst: 12.01.2012, 11:10
von Hanna_73
Ich hab nur eine normale Urteilsausfertigung, ohne jeglichen ZV- oder Zustellungsvermerk, also quasi das nackte Urteil als Ausfertigung. Und damit kann ich den GV losschicken??? Was stellt der GV denn dann zu, die Ausfertigung oder ne begl. Fotokopie davon? Ich hasse ZV, weil ich sie so selten mache. Und mir liegt immer Titel, Klausel, Zustellung im Kopf. Also????

Re: ZV aus VU - auch ohne vollstreckbare Ausfertigung/ZV-Kla

Verfasst: 12.01.2012, 11:19
von Vance
Auf dem VU steht doch,dass es vorläufig vollstreckbar ist. Das ist die Klausel. Damit kannst du den GV losschicken,er stellt dann diese Ausfertigung zu und vollstreckt gleichzeitig.

Re: ZV aus VU - auch ohne vollstreckbare Ausfertigung/ZV-Kla

Verfasst: 12.01.2012, 11:21
von Hanna_73
100 %ig ? Das geht ??? ok... ich mach das dann mal so... und geb das so weiter ..... danke

Re: ZV aus VU - auch ohne vollstreckbare Ausfertigung/ZV-Kla

Verfasst: 12.01.2012, 11:22
von Goldlöckchen
Sie hat keine vollstreckbare Ausfertigung.

Re: ZV aus VU - auch ohne vollstreckbare Ausfertigung/ZV-Kla

Verfasst: 12.01.2012, 11:24
von Liesel
Und außerdem wird das VU von Amts wegen zugestellt. Wieso sollte sie dann noch einen GV mit der Zustellung beauftragen?