Hallo Leute, ich brauche Hilfe,
Schuldner bezieht folgende Einkünfte:
Arbeitslohn: 1350,00 €
Verpflegungszuschulss: 120,00 €
Erschwerniszulage: 144,00 €
Brutto insgesamt: 1614,00 €
Lohnsteuer 102,91 €
Sozialvers.: 308,14 €
Netto: 1202,95 €
Pfändung nach § 850 c ZPO würde wie folgt aussehen:
1614,00 € Buttogehalt
-120,00 € unpfändbar nach § 850 a Nr. 3 ZPO
-144,00 € unpfändbar nach § 850 a Nr. 3 ZPO
-102,91 € Lohnsteuer unpfändbar
-308,14 € Sozialversicherungsbeiträge unpfändbar
938,95 € Betrag, von dem gepfändet werden kann. (nach der Pfändungstabelle bei null Unterhaltspflichten ist also nix pfändbar).
Gemäß § 850 d ZPO sind das Arbeitseinkommen und die im § 850a 1,2 und 4 (also nicht 3) genannten Bezüge pfändbar. Was ist mit den im § 850 a Nr.3 genannten Bezügen? sind die nur zum Teil oder gar nicht pfändbar?
Darüber hinaus wurde dem Schuldner ein Betrag in Höhe von 822,00 € pfandfrei belassen. Also alles was darüber hinaus geht muss abgefürt werden. Aber was ist mit den unpfändbaren Beträgen?
Nach der Berechnung und Pfändung gemäß § 850 c ZPO würde ich auf jeden Fall nur die Differenz von 938,95 € zu 822,00 €, also 116,95 € an den Gläubiger überweisen. aber wie ist das im Falle der Pfändung nach § 850 d ZPO?
Gehaltspfändung nach § 850 d ZPO
hast du denn hier ne Unterhaltspfändung nach 850d beantragt??? das lässt sich deiner Schilderung nicht entnehmen.
unpfändbar sind hier 822,00 €, die sind ihm zu belassen!Darüber hinaus wurde dem Schuldner ein Betrag in Höhe von 822,00 € pfandfrei belassen. Also alles was darüber hinaus geht muss abgefürt werden. Aber was ist mit den unpfändbaren Beträgen?
Ja, Es handelt sich hier um eine Pfändung nach 850 d ZPO. Dass die 822 nicht pfändbar sind ist mir klar. Was ist mit den unpfändbaren Beträgen nach 850 a Nr 3 ZPO ? die werden im 850 d gar nicht erwähnt, lediglich 850 a Nr 1, 2 und 4. Ich meine die Beträge nach 850 a Nr 3 sind nur zum Teil pfändbar.
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Hallo. Ich habe als Hausaufgabe eine Aufgabe auf...
ich bin ziemlich verwirrt und weiss nicht weiter... evtl. kann mir jemand helfen? das wäre super!
Dem Drittschuldner wurden am 17.04. ein PfÜB auf Pfändung von Arbeitslohn wegen einer Kaufpreisforderung von 2.500 € und am 18.04. ein PfÜB von Arbeitslohn wegen einer Unterhaltsforderung von 2.500 € zugestellt. Welchen Betrag hat der Drittschuldner an welchen Gläubiger im Dezember auszuzahlen, wenn der verheiratete Schuldner mit 2 ehelichen Kindern
2.900 € netto bekommt, in diesem Betrag 200 € Mehrarbeitsvergütung und 600 € Weihnachtsgeld enthalten ist und der Schuldner nach § 850 d ZPO zu belassene Betrag auf 1.750 € festgesetzt worden ist???
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
DANKE schonmal
ich bin ziemlich verwirrt und weiss nicht weiter... evtl. kann mir jemand helfen? das wäre super!
Dem Drittschuldner wurden am 17.04. ein PfÜB auf Pfändung von Arbeitslohn wegen einer Kaufpreisforderung von 2.500 € und am 18.04. ein PfÜB von Arbeitslohn wegen einer Unterhaltsforderung von 2.500 € zugestellt. Welchen Betrag hat der Drittschuldner an welchen Gläubiger im Dezember auszuzahlen, wenn der verheiratete Schuldner mit 2 ehelichen Kindern
2.900 € netto bekommt, in diesem Betrag 200 € Mehrarbeitsvergütung und 600 € Weihnachtsgeld enthalten ist und der Schuldner nach § 850 d ZPO zu belassene Betrag auf 1.750 € festgesetzt worden ist???
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
DANKE schonmal
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo
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Sollten nach Aufforderung zur Profilergänzung trotz weiterhin fehlender Angaben im Profil Antworten auf die Ausgangsfrage gegeben werden, werden wir diese bei Kenntnis ohne weiteren Kommentar löschen.
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"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"