Erklärung des InsoVerw

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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susa288
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#1

02.01.2012, 14:27

Hallöchen, ich bräuchte mal wieder Hilfe. Diesmal in InsoAngelegenheiten.

Ich habe letztens eine Akte gegenüber der RSV abgerechnet, bei der es einen Gerichtsprozess wegen einer Geldforderung einer Firma (unser Mdt war der GF) gab. Dieser Prozess wurde gem. § 240 ZPO unterbrochen. An dieser Stelle ging aber für uns die Sache zu Ende, da der GF/unser Mdt die Firma verkauft hatte.
Nun schreibt mir die RSV, dass sie an uns nicht zahlen kann, da ja Inso eröffnet wurde. Was ich nun nicht verstehe und auch noch nie hatte: "Gfl. bitten wir um Hereingabe einer Erklärung des Insolvenzverwalters das mit befreiender Wirkung an Sie die Kosten angewiesen werden können."

Kann mir das wer erklären? Hat da vielleicht jemand ein Muster, wie ich sowas schreiben kann?
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wifey
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#2

02.01.2012, 20:51

Ein formloses Schreiben an den IV - kurze Schilderung des Sachverhaltes - mit der Bitte gegenüber der RSV zu erklären, dass die Kosten an Euch gezahlt werden können.
Sollte eigentlich reichen.
Muster hab ich nicht.
Die RSV will einfach sicher gehen, dass die nicht nachher aus irgendeinem Grund 2 x zahlen müssen.
Viele Grüße

ich
susa288
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#3

03.01.2012, 08:08

cool, :thx Das hilft mir schon weiter.
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