Pfändung Geld auf dem Konto eines Dritten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Tengler

#1

29.12.2011, 10:06

Hallo,

das Krankengeld meines Schuldners geht auf das Konto einer Dritten Person ein, hat jemand für mich einen Vorschlag, wie ich das im Pfüb formulieren kann? Hab hier schon im Forum gesucht, aber leider nichts passendes gefunden.

:thx

Liebe Grüße
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Loki
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#2

29.12.2011, 10:39

Nach "Auszahlungsanspruch" suchen.
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SonicEvil
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#3

29.12.2011, 11:02

Ist denn eine Pfändung direkt bei der Krankenkasse für dich nicht möglich? Diese ist z. B. aus Gehaltsabrechnungen ersichtlich.
Tengler

#4

29.12.2011, 12:39

Hallo,

danke für eure Antworten. Klar, dass Krankengeld hab ich schon berücksichtigt, wollte einen Pfüb machen, einerseits DS Krankenkasse, hab auch schon rausgefunden welche zuständig ist und wo ich alles hinschicken muss und andererseits wollte ich parallel dazu den Auszahlungsanspruch des Dritten, bei dem das Krankengeld bzw. normalerweise das Gehalt eingeht, pfänden, in der Hoffnung, dass der Dritte bei dem Schuldner so richtig Stress macht und er daraufhin zahlt. Weiterhin sollte ich vielleicht erwähnen, dass es eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ist!! :) Diesbezüglich hab ich schon eine Pfändung bei Arbeitgeber gemacht, es gab zwar schon Vorpfändungen, aber wir haben durch unsere Forderung die erste Rangstelle erhalten. Es darf daher dem Schuldner nur ein Betrag von 965 EUR verbleiben. Dann hatte der Schuldner wohl keine Lust mehr gehabt, arbeiten zu gehen, und hat sich krank gemeldet. Durch telefonische Auskunft des Arbeitgebers konnte ich in Erfahrung bringen, dass der Schuldner kein Arbeitsentgelt erhält, sondern Krankengeld. Die DS-Erklärung wollte der Arbeitgeber mir noch zuschicken, wollte ich dann als Beleg zu dem Pfüb tun.
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SonicEvil
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#5

29.12.2011, 12:48

Schön... Möglicherweise bist du beim Krankengeld der erste Gläubiger der pfändet und erhälst somit noch mehr Beträge... Würde mich eher darauf konzentrieren und eventuell vorab ein vorläufiges Zahlungsverbot ausreichen an die Krankenkasse. Den Fall hatten wir in den letzten drei Wochen bereits zweimal... Wer zuerst kommt mahlt zuerst :lol:

Hinsichtlich dem Auszahlungsanspruch auf Bankverbindung des Dritten kannst du ja trotzdem einen PfüB beantragen... Ob du von dort allerdings Auskunft bzw. Zahlungen erhalten wirst, bleibt allerdings abzuwarten.
Tengler

#6

30.12.2011, 10:55

Steht grad auf dem Schlauch, hab da noch ne Frage :oops:

Ich wollte heute das vorläufige Zahlungsverbot rausschicken und auch heute gleich schon den Pfüb. Den Titel wollte ich an den Pfüb machen, kommt an das vorläufige Zahlungsverbot kein Titel dran? Oder muss ich warten, bis das vorläufige Zahlungsverbot zugestellt ist und ich meinen Titel wieder zurückbekomme und dann kann ich erst den Pfüb machen? :oops:

:thx
Daisy

#7

30.12.2011, 11:03

Du kannst beides gleichzeitig rausschicken. Der Titel kommt nur an den PfÜB. An das VZV kommt kein Titel.
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SonicEvil
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#9

30.12.2011, 12:32

Das VZV schickst du auch am besten direkt zu deinem Lieblings-GVZ zur Zustellung an DS und Schuldner,,,
Jupp03/11

#10

30.12.2011, 12:47

jetzt bring ihn doch nicht durcheinander.
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