Gegenstandswert bei Antrag auf Insolvenzgeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
pogola342
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#1

28.12.2011, 15:10

Hallo,

ich habe derzeit eine Akte auf dem Tisch liegen bezüglich Insolvenzgeld. Zusammenfassung:

Firma bei der Mandantin gearbeitet hat ist in Insolvenz gegangen. Mandantin hat im Juni 2010 statt 1.200,00 € Netto-Gehalt nur noch 433,00 € erhalten. Juli, August und September gar kein Gehalt mehr bekommen (Mandantin wurde immer vertröstet, in dem gesagt wurde, dass das Gehalt noch kurzfristig nachgezahlt wird).
Nun wollen wir gegenüber ARGE das Insolvenzgeld geltend machen. Wurde bereits Antrag gestellt, doch dieser wurde mit Bescheid abgelehnt. Wir haben Widerspruch eingelegt und auch dieser wurde mit Bescheid abgelehnt. Nun wollen wird das Insolvenzgeld im Klagverfahren geltend machen.
Doch welcher Gegenstandswert? Arbeitsrecht? Verwaltungsrecht? Insolvenzrecht? Das als Gegenstandswert, was wir auch wirklich haben wollen (3x 1.200,00 € + 767,00 €)?

Danke für eure Hilfe.

lg JoJo =)
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#2

28.12.2011, 15:33

Hallo :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

und den Hinweis des Moderatorenteams:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549" target="blank

:thx
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#3

28.12.2011, 15:42

Mit welcher Begründugn leht das A.A. den ab ?
pogola342
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#4

28.12.2011, 15:59

Habe mein Profil geändert...

So...

Widerspruch

Begründung:
Gemäß § 183 des Dritten Buch Sozialgesetzbuch hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenz, der bei Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen seines Arbeitsgebers für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt hat. Der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stehen gleich:

a) die Abweisung des Antrages auf Eröffnung des insolvenzverfahrens mangels Masse,
b) die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.

Nach meinen (der ARGE) Feststellungen sind die o.a. Voraussetzung bei der Firma unser Gegner nicht gegeben.

....(Hier gehts noch weiter, aber hierfür denke ich nicht wichtig)


Nur meine Frage, wäre ja eigentlich nur, wie sich nun der Gegenstandswert berechnet....

lg JoJo =)
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#5

28.12.2011, 16:24

Um es eifnacher auszudrücken:

Mich interessiert, ob es Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, oder etwas anderes ist.
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#6

28.12.2011, 17:12

Ich will mich jetzt nicht festlegen, aber da du gegen das A.A klagen willst, hat des wenig mit Arbeitsrecht zu tun ich würde hier auf Verwaltungsrecht plädieren.
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#7

28.12.2011, 17:44

@pogola342: Da muss kein Lebenslauf rein, Azubi zur Refa hätte gelangt. :wink:
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#8

28.12.2011, 18:51

Aber das Profil ist nett zu lesen.

Im Übrigen ist es weder Arbeits- noch Verwaltungsrecht. Es ist schnödes Sozialrecht.
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Adora Belle
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#9

28.12.2011, 18:54

Wenn Du doch schon das SGB III zitierst, wo könnte man denn da noch suchen? 8)
pogola342
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#10

28.12.2011, 19:09

Hi,

vielen vielen Dank. Hätte ich auch irgendwie drauf kommen können.
Sozialrechtliche Angelegenheit.

Ach ja.... ich bin nicht nur Refa sondern ReNo. Habs im Profil geändert. Nur Notariat ist nicht so mein Spezialgebiet.....mehr das Gegenteil....

lg JoJo =)
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