Insolvenzverfahren androhen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Aurora-Sun
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#1

21.12.2011, 14:19

Unsere Schuldnerin ist eine GmbH; PfÜB und ZV verliefen fruchtlos,Schuldnerin hat um Verhaftung abzuwenden eV abgeben (nichts zu holen keine Büroeinrichtung, Ware, etc.) und ist laut Protokoll zahlungsunfähig. Allerdings sind die Einlagen noch nicht verpfändet...

Nun frage ich mich ob ich der Schuldnerin mit der Einleitung des Insolvenzverfahrens drohen soll... habe allerdings wirklich keine Ahnung ob das Sinn macht oder nicht :oops:
Soetwas habe ich nämlich noch nie vorher gemacht...

Habt ihr Erfahrungen in solchen Dingen??



LG
Spkie
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#2

22.12.2011, 08:22

dorhen kannst du natrülich...
meine letzten Erfahrungen waren aber nicht so gut
viele schreckt das agr nciht mehr...

hat die Fa. den in der EV etwas angegeben ob ein Antrag gestellt worden ist bzw. soll?
dann wäre es nämlich hinfäliig...
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Adelia
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#3

22.12.2011, 08:26

Androhen kannst du es, wäre ein Versuch wert.
Aber leider lassen sich viele Schuldner von gar nichts mehr abschrecken.
BabyBen

#4

22.12.2011, 08:39

Lass es. Du gibst einem späteren Insolvenzverwalter damit nur die Steilvorlage, 10 Jahre alle Zahlungen zurückzufordern.
aculita
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#5

22.12.2011, 09:31

BB, das mach ich doch nur am Telefon! :wink:
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BabyBen

#6

22.12.2011, 09:59

Und ich frage meine Schuldner, ob man ihnen telefonisch einen Antrag angedroht hat. Ich kenne doch meine Pappenheimer, äh Gläubiger. Wenn der Schuldner nicht ganz dämlich ist, geht die Sache dann nach hinten los.
Tipp-Ex
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#7

22.12.2011, 10:32

Mit dem "Drohen" ist es so eine Sache.
Ich schreibe meistens den Schuldner nochmals an, auch wenn ZV erfolglos war.

Das Schreiben endet dann wie folgt:

"Unser Mandant behält sich ausdrücklich vor, über Ihr Vermögen Antrag auf Insolvenz zu stellen."

Wenn der Sachverhalt es hergibt, folgt noch folgendes:

"Unbesehen hiervon behält sich unser Mandant desweiteren vor, das von Ihnen gezeigte Verhalten durch die zuständige Staatsanwaltschaft auf strafrechtliche Relevanz, inbesondere unter dem Gesichtspunkt ...... (z.B. Betrug, Insolvenzverschleppung, Vereitelung der ZV etc.), prüfen zu lassen".

Meistens reagieren Schuldner dann.
aculita
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#8

22.12.2011, 10:33

Warum seid ihr InsoVerwalter alle so clever?
Da kann ich als Gläubiger ja gleich Däumchen drehen! :cry:
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Aurora-Sun
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#9

27.12.2011, 08:37

Mhh..danke erstmal für Eure Antworten...ich werde dann von der Androhung vorerst absehen... :(

Ärgerlich ist es allemal...
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