Pfändung eines Steuererstattungsanspruchs bei Eheleuten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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*Mela*
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#1

14.12.2011, 17:02

Hallo ihr,
ich habe folgendes Problem und bräuchte hier etwas Hilfe:

Die Akte läuft seit 1993 und bisher gingen alle ZV-Versuche ins Leere. Jetzt hat der Schuldner die EV geleistet. Dem Vermögensverzeichnis konnte ich entnehmen, dass er selbst nur einen Minijob mit 360,00 € netto hat, seine Ehefrau hingegen verdient über 2.300,00 € netto . Die beiden sind verheiratet und haben ein Kind. Hinsichtlich des Güterstands wurde keine besondere Vereinbarung getroffen.

Da sich aus dem Vermögensverzeichnis keinerlei (direkte) Pfändungsansätze ergeben, habe ich mir nun folgendes überlegt:

1. entweder den Unterhaltsanspruch, den der Schuldner gegenüber seiner Ehefrau hat, pfänden (dies dürfte m. E. auch bei nicht getrennten Paaren gehen)

ODER

2 den Steuererstattungsanspruch der Eheleute pfänden.

Kann mir irgendjemand hierzu Tipps geben? Hat so etwas schon mal jemand von euch gemacht oder vielleicht sogar eine ganz andere Idee?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe !!

LG
joggellive
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#2

14.12.2011, 23:29

Moin, also wenn dann kannst du den Taschengeldanspruch Pfänden, ob das allerdings erfolg hat mag ich bezweifel.

Zu den Steuerersattungsansprüchen:

Die musst du beim Finanazamt Pfänden, aber du bekommst nur was wenn sie auch eine Einkommenssteuererklärung abgeben. tun sie das nicht, gibts auch nichts, weil das Finanazamt bei Schätzung immer zu 0 Schätzt. Ein Pfandrecht als Gläubiger eine Einkommenssteuererklärung zu machen für den Schuldner oder diesen gar dazu zu zwingen gibts nicht.
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