vorläufiges Zahlungsverbot nach PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
packet
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 01.07.2010, 16:10
Beruf: wer weiß das schon
Software: Andere
Wohnort: dingenskirchens

#1

09.12.2011, 12:35

Hallo zusammen,
vor dem wochenende muss noch schnell ein vorläufiges zahlungsverbot raus, was nicht meine stärke ist bzw. was ich noch nie gemacht habe. bitte um eure wohlgeschätzte hilfe :D

also: wir haben einen PfüB ans gericht geschickt und das ist schon fast 3 monate her. trotz beinahe täglicher anrufe, geht da nichts vorwärts, deswegen wollen wir jetzt ein vorläufiges zahlungsverbot erwirken - und zwar direkt an die bank des schuldners (kontodaten etc. haben wir alles), gibt es da etwas besonderes zu beachten? hat jemand eine vorlage parat? wie verhält es sich mit den kosten (würde die ansprüche und kosten aus dem pfüb einfach übernehmen und die zinsen halt anpassen)?
habe schon gegoogelt, bisher bloß vorlagen ans gericht gefunden und was zusammengebastelt, aber keine ahnung ob das jetzt ok ist..
wir wollen jetzt jedenfalls endlich mal geld sehen :wink:

herzlichen dank schonmal!!! :D
im sauseschritt geht's schneller
sze
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 21.05.2010, 13:24
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#2

09.12.2011, 12:46

Ich sehe gerade, dass Du RA-Micro hast. Was hältst Du davon unter sonstige Maßnahmen zu gehen und bei ..TEXT... 005 vorl.Zahlungsverbot..... Ich mache sowas immer gleichzeitig mit dem PÜ, deshalb weiß ich nicht, wie das Programm reagiert....
Benutzeravatar
packet
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 01.07.2010, 16:10
Beruf: wer weiß das schon
Software: Andere
Wohnort: dingenskirchens

#3

09.12.2011, 12:54

oh sorry, sind noch alte angaben.. habe inzwischen datev auf stb-basis und so gut wie keine ra-funktionen mehr.. schöne sch.. :?
im sauseschritt geht's schneller
gkutes

#4

09.12.2011, 13:13

dann aktualisiere doch mal bitte dein Profil. Vorallem bei Beruf sollte etwas -richtiges- drinstehen
Benutzeravatar
packet
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 01.07.2010, 16:10
Beruf: wer weiß das schon
Software: Andere
Wohnort: dingenskirchens

#5

09.12.2011, 13:22

danke, erl.
im sauseschritt geht's schneller
gkutes

#6

09.12.2011, 13:32

also, ein VZV sieht bei AnNo so aus:

An: Gerichtsvollzieherverteilerstelle

VORLÄUFIGES ZAHLUNGSVERBOT

In Sachen
ABC GmbH, Straße 3, 80000 München,

- Gläubigerin -
gegen
DEF, Straße 1, 80000 München
- Schuldner -

steht aufgrund des vollstreckbaren XXXX des LG XXX vom XX.XX.2011 wegen der Gesamtforderung einschließlich der bisherigen Kosten der Zwangsvollstreckung und der Zinsen aus der Hauptsache nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer und Kosten, die in der beigefügten Forderungsaufstellung nach § 367 BGB berechnet sind, die Pfändung derjenigen Forderungen und Ansprüche bevor, welche genanntem Schuldner gegen den nachbenannten Drittschuldner

Bank, Straße 7, 8000 München
- Drittschuldnerin -

zustehen.
Bezeichnung des Anspruchs:

(hier kopierste das von dir ausm PfÜB rein)

Gemäß § 845 ZPO werden Schuldner und Drittschuldner von der bevorstehenden Pfändung benachrichtigt. An den Drittschuldner ergeht die Aufforderung, insoweit an Schuldner nicht zu leisten. Schuldner wird aufgefordert, sich jeder Verfügung über die bezeichneten Forderungen zu enthalten.
Diese Benachrichtigung hat die Wirkung eines Arrestes (§§ 845, 930 ZPO).
Unterschrift
Benutzeravatar
packet
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 01.07.2010, 16:10
Beruf: wer weiß das schon
Software: Andere
Wohnort: dingenskirchens

#7

09.12.2011, 13:48

supi, das kommt hin an das was ich mir zusammengebasteln hab :)
also kann ich sowas auch direkt an die bank schicken? übers gericht geht ja gerade noch der pfüb sehr schleichend..
im sauseschritt geht's schneller
gkutes

#8

09.12.2011, 13:52

nein!
du schickst das an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle. ein VZV wird nicht erlassen, wie ein Pfüb, sondern geht gleich in die Zustellung
Benutzeravatar
packet
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 01.07.2010, 16:10
Beruf: wer weiß das schon
Software: Andere
Wohnort: dingenskirchens

#9

09.12.2011, 14:43

:thx :thx :thx
das landet in meinem musterordner :D

schönes wochenende!
im sauseschritt geht's schneller
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#10

09.12.2011, 15:05

Oder du schickst den Zustellungsauftrag direkt an den GV deines Vertrauens. :wink:
Bild
Antworten