Hallo Ihr Lieben,
in letzter Zeit habe ich mehrere Schuldner, die in ihrem Vermögensverzeichnis angeben, dass sie ein Auto haben.
Ich komme hier überhaupt nicht weiter. Weder finde ich kostenlos, den Wert des Autos zu schätzen, wenn es so was gibt, dann nu wo man mehr Angaben machen muss, als ich Vermögensverzeichnis angegeben ist noch, welche Kosten für eine Pfändung und Versteigerung des Pkw anfallen. Ich werde noch wahnsinnig.
Hat jemand Erfahrung, wo ich was finde?
ZV Auto
- 13
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Erst mal viel Spaß beim Pkw pfänden. Dieses wird meistens dringend für Beruf/Arbeit benötigt und fällt in aller Regel schon unter die unpfändbaren Gegenstände. Wie soll der Schuldner sonst auch Geld verdienen. Der BGH hat einer Austauschpfänderung ebenfalls enge Grenzen gesetzt. Von der Verwertung her lohnt es sich vielfach schon deshalb nicht, weil kaum die Vollstreckungskosten hereinkommen. Da müssen schon mehrere günstige Umstände zusammen kommen. Welcher Schuldner hat schon einen Lambo oder eine Corvette als Neumodell.
Und wie hat man gerade lesen können: Die mit teuren italienischen und deutschen Sportwagen fahren auf der Autobahn im Konvoi, der erste baut Mist und alle krachen hinten rein. Schadenshöhe wohl über 3 Mille. Wer´s hat...
Und wie hat man gerade lesen können: Die mit teuren italienischen und deutschen Sportwagen fahren auf der Autobahn im Konvoi, der erste baut Mist und alle krachen hinten rein. Schadenshöhe wohl über 3 Mille. Wer´s hat...
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Da magst Du sicherlich Recht haben. Dennoch muss ich jetzt herausfinden, welchen Wert diese Pkws haben und vor allem wie hoc die Kosten wären.
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In den Autoverkaufsportalen kannst du doch mal gucken, für welchen Preis vergleichbare Autos angeboten werden, das hilft beim Wert. Wegen der Höhe der Kosten fällt mir nur ein, den zuständigen Gerichtsvollzieher anzurufen oder ein Auktionshaus, welches mit Insolvenzverwaltern/Treuhändern zusammen arbeitet, da die Verwalter die Autos der Inso-Schuldner meist über ein Auktionshaus verwerten.
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
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Ist es nicht aufgrund der von 13 geschilderten engen Grenzen bei der direkten PKW-Pfändung besser, die Versicherung zu pfänden und die Herausgabe des Versicherungsscheins? Dann kann ich die Versicherung kündigen (bestimmt vor allem am Jahresanfang günstig) und bekomme möglicherweise von dort einen Teil der eingezahlten Gelder? (außerdem ärgere ich den Schuldner, der die Versicherung neu zahlen muß)
Habe mal gehört, daß das ginge. Allerdings habe ich es selbst noch nicht ausprobiert. Zumal ich noch keinen Plan habe, wie ich den GVZ überzeugen kann, den von mir bereits im ZV-Auftrag enthaltenen Auftrag zur (vorläufigen) Pfändung des Versicherungsscheins endlich auszuführen.
Hat das einer von euch schon mal durchgezogen?
Habe mal gehört, daß das ginge. Allerdings habe ich es selbst noch nicht ausprobiert. Zumal ich noch keinen Plan habe, wie ich den GVZ überzeugen kann, den von mir bereits im ZV-Auftrag enthaltenen Auftrag zur (vorläufigen) Pfändung des Versicherungsscheins endlich auszuführen.
Hat das einer von euch schon mal durchgezogen?
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In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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Kündigungsrecht nicht pfändbar.
Grund: Das Kündigungsrecht bei Kfz-Versicherung hat keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung (anders als bei der Lebensversicherung).
BGH 17.02.1966; Az. II ZR 286/63
Aber wie ich feststellen musste , mach dies bezüglich sowieso jeder was er will. Bei den einen klappt es beim naderen nicht. Und wenn ein Rpfl. es durchgehen lassen sollte, dann macht es nur Sinn, wenn der
Jahresbeitrag an einem Stück bezahlt wird. Wer bei SF 10 bereits angekommen ist und 1/4 jährl. zahlt, bekommst nicht mal die ZV Gebühren und Auslagen raus. Das sind nämlich runde 100€ - 150€ weis ich aus Erfahrung, da ich SF 14 habe und auch 1/4 jährl. Zahle und für mein Kombi 128€ und da sind 5% Zuschlag für die 1/4 jhrl. Zahlweise dabei, die du nicht erhälst, weil dass, das anrecht der Versicherung ist.Wären z.b Wenn du bei mir Pfänden würdest am 02.01. erst mal garnichts bringen, da die Abrechnung am 15. verläuft. Bis es verbucht und gekündigt ist und bei dir Landet vergehen locker 3- 4 Wochen. also bekämst du nur den Rest, von 2 Monaten -5% wären ein Rest von 40€ Macht kein Sinn und wird mit Sicherheit einen 766er geben.
lg
Grund: Das Kündigungsrecht bei Kfz-Versicherung hat keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung (anders als bei der Lebensversicherung).
BGH 17.02.1966; Az. II ZR 286/63
Aber wie ich feststellen musste , mach dies bezüglich sowieso jeder was er will. Bei den einen klappt es beim naderen nicht. Und wenn ein Rpfl. es durchgehen lassen sollte, dann macht es nur Sinn, wenn der
Jahresbeitrag an einem Stück bezahlt wird. Wer bei SF 10 bereits angekommen ist und 1/4 jährl. zahlt, bekommst nicht mal die ZV Gebühren und Auslagen raus. Das sind nämlich runde 100€ - 150€ weis ich aus Erfahrung, da ich SF 14 habe und auch 1/4 jährl. Zahle und für mein Kombi 128€ und da sind 5% Zuschlag für die 1/4 jhrl. Zahlweise dabei, die du nicht erhälst, weil dass, das anrecht der Versicherung ist.Wären z.b Wenn du bei mir Pfänden würdest am 02.01. erst mal garnichts bringen, da die Abrechnung am 15. verläuft. Bis es verbucht und gekündigt ist und bei dir Landet vergehen locker 3- 4 Wochen. also bekämst du nur den Rest, von 2 Monaten -5% wären ein Rest von 40€ Macht kein Sinn und wird mit Sicherheit einen 766er geben.
lg
Zuletzt geändert von joggellive am 29.12.2011, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
Tangens hat geschrieben:Da magst Du sicherlich Recht haben. Dennoch muss ich jetzt herausfinden, welchen Wert diese Pkws haben und vor allem wie hoc die Kosten wären.
... falls Du Mitglied im ADAC oder ähnlicher Institution bist, da müsste es auch sowas geben....