Hallöchen
Ich habe einen BEschluss gem. § 888 ZPO vorliegen. Dort wird ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000,00 € oder ersatzweise Zwnagshaft verhängt. Es geht um Zeugniserteilung. Wie vollstrecke ich aus diesem Beschluss. Was muss ich jetzt als nächstes machen. Muss auch dieser Beschluss vollstreckbar etc. sein?
§ 888 ZPO wie vollstrecke ich aus dem Beschluss
- Pepples
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Hallo
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Du schickst den Beschluss des Gerichts nebst Urteil/Vergleich (alles im Original) mit dem üblichen Zwangsvollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle
- rena
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Huhu,
bin da auch gerade mit dem Thema betraut.
Ein normaler ZV-Auftrag ist das aber doch nicht. Man vollstreckt ja quasi zur Abführung an die Staatskasse und nicht für sich selbst. Das muss doch mit aufgenommen werden oder sehe ich das falsch??
bin da auch gerade mit dem Thema betraut.
Ein normaler ZV-Auftrag ist das aber doch nicht. Man vollstreckt ja quasi zur Abführung an die Staatskasse und nicht für sich selbst. Das muss doch mit aufgenommen werden oder sehe ich das falsch??
Ich würd zumnächst unter fristsetzugn ZV androhen, wenn frist verstrichen, gleich nen Pfüb über das zwangsgeld machen und dann wenn das zeugnis erteilt ist die aufhebung
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