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§ 888 ZPO wie vollstrecke ich aus dem Beschluss

Verfasst: 06.12.2011, 09:19
von Nicilein
Hallöchen

Ich habe einen BEschluss gem. § 888 ZPO vorliegen. Dort wird ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000,00 € oder ersatzweise Zwnagshaft verhängt. Es geht um Zeugniserteilung. Wie vollstrecke ich aus diesem Beschluss. Was muss ich jetzt als nächstes machen. Muss auch dieser Beschluss vollstreckbar etc. sein?

Re: § 888 ZPO wie vollstrecke ich aus dem Beschluss

Verfasst: 06.12.2011, 09:25
von Pepples
Hallo :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

und den Hinweis des Moderatorenteams:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549" target="blank

:thx

Re: § 888 ZPO wie vollstrecke ich aus dem Beschluss

Verfasst: 06.12.2011, 09:53
von sansibar
Der Beschluss muss vollstreckbar sein, und dann schickst du einen GV damit los.

Re: § 888 ZPO wie vollstrecke ich aus dem Beschluss

Verfasst: 06.12.2011, 10:38
von Pilgrim
Du schickst den Beschluss des Gerichts nebst Urteil/Vergleich (alles im Original) mit dem üblichen Zwangsvollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Re: § 888 ZPO wie vollstrecke ich aus dem Beschluss

Verfasst: 09.02.2012, 09:55
von rena
Huhu,

bin da auch gerade mit dem Thema betraut.

Ein normaler ZV-Auftrag ist das aber doch nicht. Man vollstreckt ja quasi zur Abführung an die Staatskasse und nicht für sich selbst. Das muss doch mit aufgenommen werden oder sehe ich das falsch??

Re: § 888 ZPO wie vollstrecke ich aus dem Beschluss

Verfasst: 09.02.2012, 10:02
von Tigra
Ich würd zumnächst unter fristsetzugn ZV androhen, wenn frist verstrichen, gleich nen Pfüb über das zwangsgeld machen :) :pfeif und dann wenn das zeugnis erteilt ist die aufhebung