§ 888 ZPO wie vollstrecke ich aus dem Beschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Nicilein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 32
Registriert: 28.09.2010, 16:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachgestellte
Software: RA-Micro

#1

06.12.2011, 09:19

Hallöchen

Ich habe einen BEschluss gem. § 888 ZPO vorliegen. Dort wird ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000,00 € oder ersatzweise Zwnagshaft verhängt. Es geht um Zeugniserteilung. Wie vollstrecke ich aus diesem Beschluss. Was muss ich jetzt als nächstes machen. Muss auch dieser Beschluss vollstreckbar etc. sein?
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

06.12.2011, 09:25

Hallo :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

und den Hinweis des Moderatorenteams:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549" target="blank

:thx
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#3

06.12.2011, 09:53

Der Beschluss muss vollstreckbar sein, und dann schickst du einen GV damit los.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Pilgrim

#4

06.12.2011, 10:38

Du schickst den Beschluss des Gerichts nebst Urteil/Vergleich (alles im Original) mit dem üblichen Zwangsvollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#5

09.02.2012, 09:55

Huhu,

bin da auch gerade mit dem Thema betraut.

Ein normaler ZV-Auftrag ist das aber doch nicht. Man vollstreckt ja quasi zur Abführung an die Staatskasse und nicht für sich selbst. Das muss doch mit aufgenommen werden oder sehe ich das falsch??
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#6

09.02.2012, 10:02

Ich würd zumnächst unter fristsetzugn ZV androhen, wenn frist verstrichen, gleich nen Pfüb über das zwangsgeld machen :) :pfeif und dann wenn das zeugnis erteilt ist die aufhebung
[size=85]capture life - create art[/size]
Antworten