P-Konto 31.12.2011 und Vollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Titi
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#1

04.12.2011, 11:17

Hallo lieben Forenteilnehmer,
ich habe mal eine Frage.. und zwar ändert sich ja zum 31.12.2011 die Kontenpfändung bzgl. des Pfändungsschutzkontos. Wer also bis dahin kein PKonto hat, dessen Konto kann also in voller Höhe (betr. auch Sozialleistungen) gepfändet werden.
Soweit so gut..
Wie ist das denn nun, wenn ich einen PÜ auf einem Konto habe; der Schuldner aber gem. § 850 l Abs. 1 einen Beschluss erwirkt hatte, dass bis zu einem Betrag von 989,99 EUR die Pfändung augehoben wurde und die Sozialleistungen / ALG somit nicht von der Pfändung berührt werden?!
Ist dieser BEschluss dann hinfällig, wenn der Schuldner kein P-Konto hat?
Wie gehts denn dann für mich als Gläubigervertreter weiter? Antrag ans Gericht, Pfändungsaufhebung auszusetzen und dann Bank anschreiben wegen Auszahlung ab 01.01.2012?

Ich danke für Eure Antworten...
:-) Gruß Titi
Ernie

#2

04.12.2011, 14:55

Es bleibt beim Inhalt des Beschlusses, außer: Es steht ausdrücklich drin, dass dieser nur bis zum 31.12.2011 Gültigkeit hat.
Titi
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#3

04.12.2011, 18:45

Ok.. ich dachte nur irgendwie gelesen zu haben, dass die BEschlüsse an Gültigkeit verlieren.. Dann habe ich das geträumt ... schade... :-) vielen dank..
Sonny72
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#4

06.12.2011, 09:06

Hallo Titi,

Kontopfändungsschutz besteht ab dem 01.01.2012 tatsächlich nur noch auf sogenannten P-Konten. In der Übergangszeit vom 01.07.2010 bis zum 31.12.2011 konnte der Schuldner wählen, ob er ein P-Konto einrichtet und somit den automatischen Grundfreibetrag und bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen weitere Freibeträge erhält oder ob er nach der "alten Regelung" über Sozialgelder innerhalb 7 Tage und Lohn- und Gehalt nach Vorlage eines entsprechenen Beschlusses verfügen will.
Hat jetzt ein Schuldner einen "Freigabebeschluss" für eine Summe x vom Amtsgericht und ab dem 01.01.2012 KEIN P-Konto, so ist das gesamte Guthaben auf dem Konto pfändbar. Auch Verfügungen von Sozialleistungen (z.B. Kindergeld) sind ab dem 01.01.2012 bei vorliegender Pfändung und ohne P-Konto nicht mehr möglich.
Als Gläubiger würde ich zum Jahresende prüfen, ob die Pfändung "in Kraft" ist oder eventuell "ruhend gestellt" ist. Vielleicht hat der Gläubiger Glück und der Schuldner hat sein Konto nicht umgestellt und der Gläubiger kann (zumindest einmalig) pfändbare Beträge erhalten.
Titi
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#5

07.12.2011, 21:02

Hallo .. vielen dank für Deine antwort..
also so in der art hatte ich das auch verstanden.. unsere pfändung wurde aber leider v. ag aufgehoben, da der schuldner einen schutzantrag gestellt hatte... also denke ich mal, dass die pfändung bei der bank demnach nicht ruht... ich glaube, da kann ih nichts machen. ich hatte nur gedacht.. wegen dem P-konto.. naja.. schade.. trotzdem vielen dank.. :-)
Casa
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#6

07.12.2011, 22:26

Kontopfändungsschutz besteht ab dem 01.01.2012 tatsächlich nur noch auf sogenannten P-Konten. In der Übergangszeit vom 01.07.2010 bis zum 31.12.2011 konnte der Schuldner wählen, ob er ein P-Konto einrichtet und somit den automatischen Grundfreibetrag und bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen weitere Freibeträge erhält oder ob er nach der "alten Regelung" über Sozialgelder innerhalb 7 Tage und Lohn- und Gehalt nach Vorlage eines entsprechenen Beschlusses verfügen will.
Hat jetzt ein Schuldner einen "Freigabebeschluss" für eine Summe x vom Amtsgericht und ab dem 01.01.2012 KEIN P-Konto, so ist das gesamte Guthaben auf dem Konto pfändbar. Auch Verfügungen von Sozialleistungen (z.B. Kindergeld) sind ab dem 01.01.2012 bei vorliegender Pfändung und ohne P-Konto nicht mehr möglich.
Als Gläubiger würde ich zum Jahresende prüfen, ob die Pfändung "in Kraft" ist oder eventuell "ruhend gestellt" ist. Vielleicht hat der Gläubiger Glück und der Schuldner hat sein Konto nicht umgestellt und der Gläubiger kann (zumindest einmalig) pfändbare Beträge erhalten.
So einfach kann man sich das nicht machen.

Wenn das Gesetz nicht ausdrücklich vorsieht, dass die Beschlüsse ihre Wirkung verlieren, wird eine Pfändung fruchtlos bleiben.
Sonny72
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#7

08.12.2011, 10:50

Es besteht ausdrücklich nur noch Pfändungsschutz auf sogenannten P-Konten ab 1.1.2012.

Hat ein Schuldner vorher schon ein P-Konto und den Freibetrag mit einem Beschluss des AG bescheinigt, so gilt dies natürlich auch ab dem 1.1.2012.

In der Regel wird das Kreditinstitut sich jedoch eine entsprechende Bescheinigung nach Muster der AG SVB (Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände) und des ZKA (Zentralen Kreditausschuss) vorlegen lassen. http://www.die-deutsche-kreditwirtschaf" target="blank ... nigung.pdf

Die Beschlüsse des AG greifen allerdings nicht mehr, wenn der Schuldner KEIN P-Konto ab dem 1.1.2012 hat.
Bisher galt eben die Übergangsregelung, dass auf NICHT-P-Konten der Pfändungsschutz für Sozialgelder für 7 Tage automatisch und für Lohn- und Gehalt mit entsprechendem Freigabebeschluss bestand. Dieses fällt ab dem 01.01.2012 weg.
D.h. auf Guthaben auf NICHT-P-Konten sind ab dem 01.01.2012 im Falle einer Pfändung nicht mehr geschützt, auch wenn dies vorher wegen eines Freigabebeschlusses des AG immer so war.
Titi
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#8

08.12.2011, 11:27

@Sonny: Hallöchen...mein schuldner hat aber gerade KEIN P-Konto und so nen Freigabebeschluss.. heißt das jetzt, dass die Pfändung dann ab dem 01.01. laufen kann oder nicht?
Ich verstehs nicht... HIlfe ist das kompliziert.....
Sonny72
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#9

08.12.2011, 11:43

Könnte klappen, jedoch werden die Schuldner (unsere Kunden hier im Hause auch) sehr gut über Ihre Rechte informiert. So wie ich es in Deinem Fall sehe, brauchst Du im Moment gar nichts zu tun. Wenn die Drittschuldnerin (Bank) sich korrekt verhält, wird sie ab Januar auskehren.

Denn mehr als unsere Kunden informieren können wir von hier aus nicht tun. Eine Umstellung unsererseits für Kunden mit Pfändungen darf nicht erfolgen. Eine Umstellung erfolgt nur durch persönlichen Antrag des Kunden. Also, wenn jetzt Dein Schuldner trotz umfangreicher Infos von allen Seiten sein Konto nicht umgestellt hat, könntest Du Glück haben. :mrgreen:
Ernie

#10

08.12.2011, 12:24

Titi hat geschrieben:unsere pfändung wurde aber leider v. ag aufgehoben
Ist der Beschluss nun aufgehoben oder wurde dem Schuldner ein Freibetrag eingeräumt???
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