Ist die Anmeldung zur Inso-Tabelle ein ZV Maßnahme?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNoSchnuffel81
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#1

28.11.2011, 12:02

Hallo zusammen.

wir hatten gegenüber der RS 3 ZV Maßnahmen abgerechnet (ZV + EV + PÜ) Schuldner ist nunmehr in Insolvenz. Wir haben die ANmeldung zur InSo-Tabelle abgerechnet. RS Versicherung meint, nicht ausgleichen zu müssen, da wir schon 3 Maßnahmen verbraucht hätten für die ZV. Ist das richtig?

Kann mir jemand eine Quelle sagen, wo ich das Ganze widerlegen kann?

DANKE!!
Ballantines
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#2

28.11.2011, 13:59

Normalerweise (in unserer Kanzlei jedenfalls) ist es so, dass die RS VS Deckungszusage erteilt für drei ZV-Maßnahmen. Euch liegt wahrscheinlich keine Deckungszusage für das Inso-Verfahren vor. Die Anmeldung zur Inso-Tabelle gehört nicht zur ZV. Wird nach 3320 abgerechnet.
Morgens ist der Tag noch voller Hoffnung.
Pilgrim

#3

28.11.2011, 14:12

Genau. Wir fordern auch die Deckung für die Anmeldung der Forderung zur InsoTabelle von der RSV ein.
BabyBen

#4

28.11.2011, 15:23

Aber ganz so abwegig ist es nicht, dass Insolvenzverfahren ist ein Gesamtvollstreckungsverfahren und gehört grundsätzlich zum Thema Zwangsvollstreckung.
Krissie
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#5

28.11.2011, 16:28

Ich stimme Ballantines und Pilgrim zu. Inso wird gesondert abgerechnet. Frag doch bei der RS nochmal nach oder bitte schriftlich um Deckungsschutz. Vielleicht findest du ja auch AGBs. Manche RSV entscheiden da seltsam...
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