Hallo ihr Lieben,
leidiges Thema - Pfändung eines anderen Kontos.
Mandant kam am Freitag zu uns und legte uns ein VU des zuständigen AG vor. Weiterhin teilte uns der Mdt. mit, dass die Schuldnerin immer wieder Beträge von ihrem Konto auf das Konto des 3jährigen Sohnes "auskehrt".
Frage:
Dürfen wir einen Pfüb als "Fremdkonto des 3jährigen Kindes" beantragen zu erlassen? Das "Kindeskonto" wird ausschließlich von der Schuldnerin verwaltet. Wieviel tatsächlich auf dem Konto "liegen" ist ungewiss.
Wenn dies möglich ist, habt ihr eine Vorlage für mich?
Besten Dank und freundliche Grüße
Pfändung Konto eines Kindes von Schuldnerin
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Beantragen dürft ihr vieles. Gepfändet werden kann das Konto des Kindes hier jedoch nicht. Ich versteh auch nicht warum das überhaupt gemacht werden soll, denn anscheinend hat die Schuldnerin doch ein eigenes Konto. Warum wird das nicht einfach gepfändet?
Guten Morgen,Davy Jones’ Locker hat geschrieben:Beantragen dürft ihr vieles. Gepfändet werden kann das Konto des Kindes hier jedoch nicht. Ich versteh auch nicht warum das überhaupt gemacht werden soll, denn anscheinend hat die Schuldnerin doch ein eigenes Konto. Warum wird das nicht einfach gepfändet?
dass eigene Konto der Schuldnerin ist zwar ein normales Girokonto, nur haben wir den Gedankengang, dass eine Pfändung hierrein keine Aussicht auf Erfolg bringt.
Ganz vergessen zu erwähnen, Sorry.oliverlpz hat geschrieben:Guten Morgen,Davy Jones’ Locker hat geschrieben:Beantragen dürft ihr vieles. Gepfändet werden kann das Konto des Kindes hier jedoch nicht. Ich versteh auch nicht warum das überhaupt gemacht werden soll, denn anscheinend hat die Schuldnerin doch ein eigenes Konto. Warum wird das nicht einfach gepfändet?
dass eigene Konto der Schuldnerin ist zwar ein normales Girokonto, nur haben wir den Gedankengang, dass eine Pfändung hierrein keine Aussicht auf Erfolg bringt.
Die Schuldnerin selbst ist im InsO-Verfahren. Die Treuhänderin soll wohl hier ihre "Hand über das Konto halten", jedoch wurde das Konto für das Kind nach Eröffnung der Insolvenz von der Schuldnerin eingerichtet. Wir haben also den Verdacht, dass hier pfändbare Gelder auf dem Konto des Kindes "lagern".
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Naja aber wenn das Geld doch von dem Konto der Schuldnerin auf das Konto des Kindes überwiesen wird, verstehe ich das Problem nicht. Das ist ja dann kein Geld, was sie unter der Hand verschwinden lässt. Eure Schuldnerin ist die Dame und nicht das Kind und ihr wisst ja auch nicht, welche Gelder auf dem Konto FÜR DAS KIND von anderen, z. B. Oma, Onkel etc. eingehen, das wäre ja quatsch.
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Ist euer Mandant denn Inso-Gläubiger? Dann können wir uns die ganze Diskussion hier schenken, weil dann dürft ihr nicht vollstrecken und mit Erteilung der Restschuldbefreiung ist der Titel eh nix mehr wert.
Wenn ihr Neugläubiger seid, würd ich abwarten, bis die RSB durch ist und dann wieder vollstrecken. Vorher hat der Treuhänder die Hände so ziemlich auf allem, was pfändbar ist.
Wenn ihr Neugläubiger seid, würd ich abwarten, bis die RSB durch ist und dann wieder vollstrecken. Vorher hat der Treuhänder die Hände so ziemlich auf allem, was pfändbar ist.
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Nein, unser Mdt. ist kein InsO-Gläubiger. Die Forderung resultiert aus einer Neuverbindlichkeit.
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Wenn die Schuldnerin Beträge von ihrem Konto auf das ihres Kindes überweisen kann, dann müsste es sich um solche handeln, die nicht der InsO-Beschlagnahme unterliegen. Ich würde das Bankkonto der Schuldnerin pfänden, wenn sie Geld an andere überweisen kann, kann man dieses Geld auch pfänden. Den Zugriff auf das Konto des Kindes wirst du wohl nicht kriegen.
Grüße - sansibar
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