Vollstreckung aus Jugendamtsurkunde

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Naturini
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#1

16.11.2011, 10:22

Hallo,

ich habe hier eine vollstreckbare Jugendamtsurkunde wo drin steht, dass der Gegner 121% des jeweiligen Regelbetrages zu zahlen hat (dereit lautet Titel 257,00 Euro). Meine Chefin hat jetzt ausgerechnet, dass der Gegner monatlich 291,00 Euro zahlen muss und will jetzt von mir wissen, ob wir den höheren Unterhalt vollstrecken können oder nur die 257,00 Euro aus dem Titel. Ich kenne mich mit diesen dynamischen Titeln nicht so aus. Was heißt das denn mit den 121%?
Casa
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#2

16.11.2011, 11:43

Wenn der Unterhaltstitel die Anrechnung des hälftigen oder eines Teiles des hälftigen staatlichen Kindergeldes vorsieht, dann ergibt sich der neue Prozentsatz, indem dem bisher zu zahlenden Unterhaltsbetrag das hälftige Kindergeld hinzugerechnet wird und der sich so ergebende Betrag ins Verhältnis zu dem bei Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts geltenden Mindestunterhaltes gesetzt wird; der zukünftig zu zahlende Unterhalt ergibt sich, in dem der neue Prozentsatz mit dem Mindestunterhalt vervielfältigt wird und von dem Ergebnis das hälftige Kindergeld abgezogen wird.
Hilft das?
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