zweiter Vollstreckungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
KleineJanina
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 40
Registriert: 18.02.2009, 19:09

#1

15.11.2011, 13:15

Wenn ich einen zweiten Vollstreckungsauftrag schreibe, dann schreibe ich ja auch die bisher entstandenen Kosten für die ZV rein. Welchen Nachweis darüber füge ich bei? Den ersten Vollstreckungsauftrag als Kopie gekennzeichnet?

Lieben Dank.
rosa

#2

15.11.2011, 13:15

warum wird ein zweiter gemacht?
KleineJanina
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 40
Registriert: 18.02.2009, 19:09

#3

15.11.2011, 13:19

Der Schuldner hat zuerst Raten gezahlt und dann die EV abgegeben
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#4

15.11.2011, 13:20

Und was möchtest Du jetzt vollstrecken?! Wann hat er denn die EV abgegeben?!?
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#5

15.11.2011, 13:20

weil sie vielleicht den selben SChuldner hat, wie ich.
der verspricht dem GV immer, die nächste Rate (in 4 Wochen) zahlen zu wollen - nach 6 Wochen schick ich den GV wieder los, damit der das Geld persönlich abholt - der Schuldner zahlt nur an den GV

und Ja, ich füge den ersten Auftrag in Kopie bei
Viele Grüße

ich
rosa

#6

15.11.2011, 13:20

ok, ich hatte gefragt, weil ich sicher gehen wollte, dass es keine FOLGEauftrag ist. JA, die Gebühr weist du durch Beifügung eures Auftrages nach
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#7

15.11.2011, 13:21

Aber grds zu deiner Frage: Die Kopie des alten ZV-Auftrages ist vollkommen ausreichend.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
KleineJanina
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 40
Registriert: 18.02.2009, 19:09

#8

15.11.2011, 13:24

Ok, alles klar, Vielen Dank für eure Hilfe :)

Ja also der Schuldner hat die Ratenzahlung eingestellt. Wir haben den Schuldner zur Zahlung aufgefordert. Da hat er nicht drauf reagiert. Also erneut ZV, vorab haben wir wegen EV angefragt. Und dann haben wir die Mitteilung bekommen, dass der Schuldner die EV abgegeben hat (wohl weil er noch anderweitig Schulden hat). Jetzt, nach drei Jahren können wir wieder vollstrecken. Gesagt, getan.

Dann werde ich den ersten Auftrag mal in Kopie beifügen.

:thx
Antworten