Wenn ich einen zweiten Vollstreckungsauftrag schreibe, dann schreibe ich ja auch die bisher entstandenen Kosten für die ZV rein. Welchen Nachweis darüber füge ich bei? Den ersten Vollstreckungsauftrag als Kopie gekennzeichnet?
Lieben Dank.
zweiter Vollstreckungsauftrag
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Der Schuldner hat zuerst Raten gezahlt und dann die EV abgegeben
- misspinky1984
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Und was möchtest Du jetzt vollstrecken?! Wann hat er denn die EV abgegeben?!?
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
weil sie vielleicht den selben SChuldner hat, wie ich.
der verspricht dem GV immer, die nächste Rate (in 4 Wochen) zahlen zu wollen - nach 6 Wochen schick ich den GV wieder los, damit der das Geld persönlich abholt - der Schuldner zahlt nur an den GV
und Ja, ich füge den ersten Auftrag in Kopie bei
der verspricht dem GV immer, die nächste Rate (in 4 Wochen) zahlen zu wollen - nach 6 Wochen schick ich den GV wieder los, damit der das Geld persönlich abholt - der Schuldner zahlt nur an den GV
und Ja, ich füge den ersten Auftrag in Kopie bei
Viele Grüße
ich
ich
ok, ich hatte gefragt, weil ich sicher gehen wollte, dass es keine FOLGEauftrag ist. JA, die Gebühr weist du durch Beifügung eures Auftrages nach
- misspinky1984
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Aber grds zu deiner Frage: Die Kopie des alten ZV-Auftrages ist vollkommen ausreichend.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Ok, alles klar, Vielen Dank für eure Hilfe
Ja also der Schuldner hat die Ratenzahlung eingestellt. Wir haben den Schuldner zur Zahlung aufgefordert. Da hat er nicht drauf reagiert. Also erneut ZV, vorab haben wir wegen EV angefragt. Und dann haben wir die Mitteilung bekommen, dass der Schuldner die EV abgegeben hat (wohl weil er noch anderweitig Schulden hat). Jetzt, nach drei Jahren können wir wieder vollstrecken. Gesagt, getan.
Dann werde ich den ersten Auftrag mal in Kopie beifügen.
Ja also der Schuldner hat die Ratenzahlung eingestellt. Wir haben den Schuldner zur Zahlung aufgefordert. Da hat er nicht drauf reagiert. Also erneut ZV, vorab haben wir wegen EV angefragt. Und dann haben wir die Mitteilung bekommen, dass der Schuldner die EV abgegeben hat (wohl weil er noch anderweitig Schulden hat). Jetzt, nach drei Jahren können wir wieder vollstrecken. Gesagt, getan.
Dann werde ich den ersten Auftrag mal in Kopie beifügen.