Pfändung Eigentümergrundschuld - brauche Hilfe!

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Bibi
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#1

03.11.2011, 16:37

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche Hilfe bei der Pfändung einer Eigentümergrundschuld. Nachdem ich mich hier vorher belesen habe, habe ich im Pfüb beantragt:

die Pfändung des angeblichen Anspruchs des Schuldners auf

a) Rückgewähr durch Übertragung, Verzicht oder Aufhebung der Grundschuld, eingetragen in Abt. III lfd. Nr. 12 des Grundbuchs des Amtsgerichts XXX von XXX Blatt XXX

b) Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem im Zwangsversteigerungsverfahren geltend gemachten dinglichen Anspruch aus den Grundschulden und deren Valutierung

c) Abrechnung des persönlichen Schuldverhältnisses, zu dessen Sicherung die Grundschuld(en) bestellt ist (sind)

d) aus der auf dem Grundbesitz, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts XXX Blatt XXX in Abt. III lfd. Nr. 12 eingetragenen (künftigen Eigentümer-) Grundschuld ,

e) den Anspruch auf Grundbuchberichtigung hinsichtlich der Umschreibung der vorbezeichneten Grundschuld in ein Eigentümerpfandrecht

f) Abtretung der im Grundbuch des Amtsgerichts XXX Blatt XXX in Abt. III lfd. Nr. 12 eingetragenen Grundschuld, bzw. den Verzicht darauf zu erklären - in Form des § 29 GBO-,

g) die durch die Abtretung oder den Verzicht entstehende Eigentümergrundschuld des Schuldners,

i) Grundbuchberichtigung dahin, dass die Grundschuld eine Eigentümergrundschuld geworden ist.

Als Drittschuldner habe ich das Bankinstitut angegeben, für welches derzeit im Grundbuch von eine Grundschuld (ohne Brief) eingetragen ist.

Da nicht sicher ist, ob diese Grundschuld bereits getilgt ist, wollte ich die Rückgewähransprüche und die evtl. entstandene Eigentümergrundschuld pfänden.

Jetzt hat mir das Vollstreckungsgericht eine Zwischenverfügung geschickt, in der steht dass ich angeben muss, ob es ein Brief- oder ein Buchrecht ist, da sich danach der weitere Fortgang der Pfändung richtet. Soweit kein Problem - das kann ich denen nennen.

Aber dann wird angemerkt, dass Drittschuldner der Grundstückseigentümer (Stöber, 14. Auflage RdNr. 1873, 1877) sein soll.

Ich habe im Stöber nachgelesen (allerdings einer älteren Auflage) und nichts dergleichen gefunden (oder überlesen?).

Kann mir Jemand von Euch Hilfestellung geben? Muss ich meinen Antrag abändern und wenn ja, wie genau?

Danke schonmal für Eure Hilfe.
Zuletzt geändert von Bibi am 04.11.2011, 09:22, insgesamt 1-mal geändert.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Jupp03/11

#2

03.11.2011, 16:46

Ich würde oben die Grundbuchdaten (Ort) rausnehmen, wenn diese tatsächlich betroffen sind.
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Loki
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#3

04.11.2011, 11:28

In Stöber 15. Aufl. 1873, 1877 steht, dass DS = Schuldner für die Pfändung der EGS ist. Also müsstest du hier sowohl die Bank, als auch den Schuldner als DS angeben.

Siehe auch: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=49085" target="blank #2
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