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Lohnzahlung auf nicht eigenes Konto

Verfasst: 01.11.2011, 12:15
von Aelizia
Hallo zusammen!

Ich habe hier ein VVZ vorliegen. Schuldner hat Nettoeinkommen vom 960 €, der Lohn wird auf das Konto der Mutter gezahlt. Im VVZ ist lediglich der Name + Anschrift der Mutter angegeben. Keine Bank benannt, kein Konto angegeben. Möchte nun Herausgabeanspruch pfänden. Die Kontodaten (die ich ja nicht habe) muss ich nicht angeben, oder?

Gruß
aelizia

Re: Lohnzahlung auf nicht eigenes Konto

Verfasst: 01.11.2011, 12:36
von tiko73
Du pfändest den Herausgabeanspruch ja bei der Mutter und nicht bei der Bank, also brauchst du die Kontodaten nicht :-)

Re: Lohnzahlung auf nicht eigenes Konto

Verfasst: 01.11.2011, 17:12
von elli_m77
Hallo zusammen,

also stehe grad etwas auf dem Schlauch. Kann mir jemand kurz erklären, wie das Ganze von statten geht? Habe da nämlich auch so ein bis zwei (oder mehrere) Schuldner, die zwar Einkommen haben aber das geht auf fremdes Konto. Gibt es da bestimmte Formulierungen bzw. Formvorschriften, die man einhalten muss?
Danke für Eure Hilfe.

Grüßle,
elli_m

Re: Lohnzahlung auf nicht eigenes Konto

Verfasst: 02.11.2011, 16:46
von Aelizia

Re: Lohnzahlung auf nicht eigenes Konto

Verfasst: 02.11.2011, 17:20
von elli_m77
@ Aelizia: Habe grad mal gelesen, was in dem angegebenen Thread geschrieben wurde. Also eigentlich lohnt sich sowas wohl nicht recht, oder?

Grüßle
elli_m

Re: Lohnzahlung auf nicht eigenes Konto

Verfasst: 02.11.2011, 17:50
von blacks2k3
Wieso sollte sich das nicht lohnen? Pfändungsschutz gibts nur auf eigenem Konto. Auf Konten Dritter nur, wenn der Schuldner nachweisen kann, dass er selbst keine eigenes Konto eröffnen kann.

Re: Lohnzahlung auf nicht eigenes Konto

Verfasst: 02.11.2011, 19:43
von Pepples
@blacks2k3: Bitte ergänze Deine Berufsangabe, die ist leider nicht eindeutig. :wink: :thx

Re: Lohnzahlung auf nicht eigenes Konto

Verfasst: 03.11.2011, 11:35
von Aelizia
@elli_m
Fakt ist, dass der Lohn des Schuldners auf das Konto des Drittschuldners geht und damit pfändbar ist.
Insoweit lohnt sich das schon.
Fraglich ist halt, ob der Drittschuldner auch zahlt ...

Re: Lohnzahlung auf nicht eigenes Konto

Verfasst: 04.11.2011, 20:52
von elli_m77
Ah, okay. Danke. Stand halt grad etwas auf dem Schlauch, sorry :oops:

elli_m

Re: Lohnzahlung auf nicht eigenes Konto

Verfasst: 06.11.2011, 10:01
von BabyBen
[quote="blacks2k3"]Pfändungsschutz gibts nur auf eigenem Konto.[/

Das kann man mittlerweile nicht mehr so allgemein sagen. Das ist streitig.