Hallo zusammen!
Ich habe hier ein VVZ vorliegen. Schuldner hat Nettoeinkommen vom 960 €, der Lohn wird auf das Konto der Mutter gezahlt. Im VVZ ist lediglich der Name + Anschrift der Mutter angegeben. Keine Bank benannt, kein Konto angegeben. Möchte nun Herausgabeanspruch pfänden. Die Kontodaten (die ich ja nicht habe) muss ich nicht angeben, oder?
Gruß
aelizia
Lohnzahlung auf nicht eigenes Konto
Du pfändest den Herausgabeanspruch ja bei der Mutter und nicht bei der Bank, also brauchst du die Kontodaten nicht
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 52
- Registriert: 09.09.2011, 13:44
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Haufe Kanzlei Office
Hallo zusammen,
also stehe grad etwas auf dem Schlauch. Kann mir jemand kurz erklären, wie das Ganze von statten geht? Habe da nämlich auch so ein bis zwei (oder mehrere) Schuldner, die zwar Einkommen haben aber das geht auf fremdes Konto. Gibt es da bestimmte Formulierungen bzw. Formvorschriften, die man einhalten muss?
Danke für Eure Hilfe.
Grüßle,
elli_m
also stehe grad etwas auf dem Schlauch. Kann mir jemand kurz erklären, wie das Ganze von statten geht? Habe da nämlich auch so ein bis zwei (oder mehrere) Schuldner, die zwar Einkommen haben aber das geht auf fremdes Konto. Gibt es da bestimmte Formulierungen bzw. Formvorschriften, die man einhalten muss?
Danke für Eure Hilfe.
Grüßle,
elli_m
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 718
- Registriert: 22.06.2009, 13:27
- Beruf: ReNo-Angestellte
- Software: NoRa / NT
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... n&start=10" target="blank
Wieso sollte sich das nicht lohnen? Pfändungsschutz gibts nur auf eigenem Konto. Auf Konten Dritter nur, wenn der Schuldner nachweisen kann, dass er selbst keine eigenes Konto eröffnen kann.
Eine sprachunkundige Schöffin ist – ebenso wie ein tauber oder blinder Richter – jedenfalls partiell unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen.
(BGH Pressemitteilung 13/2011 vom 26.01.2011)
(BGH Pressemitteilung 13/2011 vom 26.01.2011)
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
@blacks2k3: Bitte ergänze Deine Berufsangabe, die ist leider nicht eindeutig.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 718
- Registriert: 22.06.2009, 13:27
- Beruf: ReNo-Angestellte
- Software: NoRa / NT
@elli_m
Fakt ist, dass der Lohn des Schuldners auf das Konto des Drittschuldners geht und damit pfändbar ist.
Insoweit lohnt sich das schon.
Fraglich ist halt, ob der Drittschuldner auch zahlt ...
Fakt ist, dass der Lohn des Schuldners auf das Konto des Drittschuldners geht und damit pfändbar ist.
Insoweit lohnt sich das schon.
Fraglich ist halt, ob der Drittschuldner auch zahlt ...
[quote="blacks2k3"]Pfändungsschutz gibts nur auf eigenem Konto.[/
Das kann man mittlerweile nicht mehr so allgemein sagen. Das ist streitig.
Das kann man mittlerweile nicht mehr so allgemein sagen. Das ist streitig.