Hallo,
wir haben gegen den Antragsgegner einen Zwangsgeldbeschluss (Zwangsgeld + Zwangshaft) in einer familienrechtlichen Angelegenheit erhalten. Der Gegner hat bislang keine Auskunft erteilt. Was muss ich tun. Mir eine vollstreckbare Ausfertigung holen und dann die die Vollstreckung normal über de GV einleiten?
Zwangsgeldbeschluss
- Liesel
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Jep. Beachte aber bitte, daß du die ZV zugunsten der Staatskasse machen mußt.
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- Pepples
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Einfach reinschreiben, dass im Falle der Beitreibung das Zwangsgeld an die Staatskasse auszukehren ist.
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Ok und wenn das Geld nicht beigetrieben werden kann? Wie funktioniert das mit der Zwangshaft? Wird dies automatisch veranlasst?
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Ist der Beschluß überhaupt auf Euren Antrag hin ergangen? Oder ist das in Beschluß von Amts wegen, wie beim Versorgungsausgleich? In dem Fall habt Ihr nämlich mit der Vollstreckung nix zu tun.
- Pepples
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Nein, das muss gesondert dann beantragt werden, wenn die Vollstreckung fruchtlos ist.Tangens hat geschrieben:Ok und wenn das Geld nicht beigetrieben werden kann? Wie funktioniert das mit der Zwangshaft? Wird dies automatisch veranlasst?
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Wir haben einen Antrag auf Auskunft gestellt, zwecks Berechnung des Unterhalts. Dann erging ein Versäumnibeschluss und mit diesem haben wir dann den Antrag auf Zwangsgeld und Zwangshaft gestellt.
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Liebe Leute -- wie vollstrecke ich den Zwangsgeldbeschluss? Läuft das jetzt über das neue tolle ZV-PDF-Formular oder brauchts da einen anderen ausformulierten Antrag ans Gericht? Chef sagte nämlich, ich möge ein Muster ?? suchen....
Gebühr 3309 aus dem festgesetzen Betrag?
Danke im Voraus!
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- Pepples
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Das Zwangsgeld wird wie eine normal Geldforderung vollstreckt, nur mit dem Unterschied, dass Beitreibungen hierauf an die Staatskasse abzuführen sind. Du kannst das Formular benutzten für die Beauftragung des GVZ, musst es aber nicht.
Wie soll ich das Chef verstehen und war muss sich eine Anwältin um die Ausführung von ZV-Maßnahmen kümmern? Klär mich da doch bitte mal auf, ggf. per PN.
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