Zwangsgeldbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Tangens

#1

27.10.2011, 11:18

Hallo,

wir haben gegen den Antragsgegner einen Zwangsgeldbeschluss (Zwangsgeld + Zwangshaft) in einer familienrechtlichen Angelegenheit erhalten. Der Gegner hat bislang keine Auskunft erteilt. Was muss ich tun. Mir eine vollstreckbare Ausfertigung holen und dann die die Vollstreckung normal über de GV einleiten?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

27.10.2011, 11:21

Jep. Beachte aber bitte, daß du die ZV zugunsten der Staatskasse machen mußt.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Tangens

#3

27.10.2011, 11:32

:thx und wie mache ich das?
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#4

27.10.2011, 11:34

Einfach reinschreiben, dass im Falle der Beitreibung das Zwangsgeld an die Staatskasse auszukehren ist. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Tangens

#5

27.10.2011, 12:11

Ok und wenn das Geld nicht beigetrieben werden kann? Wie funktioniert das mit der Zwangshaft? Wird dies automatisch veranlasst?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14431
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

27.10.2011, 12:16

Ist der Beschluß überhaupt auf Euren Antrag hin ergangen? Oder ist das in Beschluß von Amts wegen, wie beim Versorgungsausgleich? In dem Fall habt Ihr nämlich mit der Vollstreckung nix zu tun.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#7

27.10.2011, 12:26

Tangens hat geschrieben:Ok und wenn das Geld nicht beigetrieben werden kann? Wie funktioniert das mit der Zwangshaft? Wird dies automatisch veranlasst?
Nein, das muss gesondert dann beantragt werden, wenn die Vollstreckung fruchtlos ist.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Tangens

#8

27.10.2011, 14:06

Wir haben einen Antrag auf Auskunft gestellt, zwecks Berechnung des Unterhalts. Dann erging ein Versäumnibeschluss und mit diesem haben wir dann den Antrag auf Zwangsgeld und Zwangshaft gestellt.
caballito
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 08.07.2012, 11:41
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: MandantWin

#9

13.10.2014, 17:50

Liebe Leute -- wie vollstrecke ich den Zwangsgeldbeschluss? Läuft das jetzt über das neue tolle ZV-PDF-Formular oder brauchts da einen anderen ausformulierten Antrag ans Gericht? Chef sagte nämlich, ich möge ein Muster ?? suchen....

Gebühr 3309 aus dem festgesetzen Betrag?

Danke im Voraus!
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#10

14.10.2014, 09:07

Das Zwangsgeld wird wie eine normal Geldforderung vollstreckt, nur mit dem Unterschied, dass Beitreibungen hierauf an die Staatskasse abzuführen sind. Du kannst das Formular benutzten für die Beauftragung des GVZ, musst es aber nicht.

:kopfkratz Wie soll ich das Chef verstehen und war muss sich eine Anwältin um die Ausführung von ZV-Maßnahmen kümmern? Klär mich da doch bitte mal auf, ggf. per PN. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Antworten