Insolvenzantrag durch Gläubiger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
joggellive
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#1

25.10.2011, 20:25

Moin also, da ich ja überaus bekloppt bin und auch um die jetzige Urzeit ein Paar Akten mit nachhause genommen hab, muss ich auch zu solch später Stunde eine Frage stellen. Ich habe hier einen Mandaten, der möchte aus einem Titel von 2004 einen Insolvenz Antrag gegen einen Privatschuldner stellen.

Jegliche Vollstreckungsversuche gingen ins Leere. 8 Pfändungen, Schuldner hat zum 5. mal die E.V geleistet, hat zwar recht hohen Einkommen, aber auch nachgewiesene hohe Unterhaltspflichten, bzw. existieren viele Unterhaltsberechtigte, welche ALG Aufstockung bekommen. Sprich was er zu wenig verdient bekommen sie vom Amt. (5 Kinde
Lohnpfändung läuft bereits seit 1 Jahr und ergab noch nicht einen Cent, im Gegenteil, die Arbeitszeiten wurden neu verteilt Überstunden werden nicht mehr ausgezahlt sondern auf ein Zeitkonto geschrieben, bzw. werden seit der Pfändung gar nicht mehr gemacht, oder vermutlich unterm Tisch ausgezahlt, was aber nicht beweisbar ist. Zusammenrechung der Einkünfte wurde beantragt und abgelehnt, weil eben ALG II nur Ersatz zum fehlenden Lohn ist.

KFZ Pfändung wurde gerichtlich abgewendet da er dies auf den Weg zur tägl. Arbeit braucht, Austauschpfändung wurde ebenso ausgeschlagen, da der Schuldner auf sein jetzigen wohl noch Garantie hat und beim Austausch, bei der Pfändungsschutzklage, ein Austauschwagen mit Garantie wollte. Der Richter hatte wohl die Kosten durchgerechnet und Ihm sein Auto im Wert von 9:000€ belassen. Okay soweit so gut, bisher viel Geld ausgegeben und keinen Cent bekommen. Der Mandant ist allerdings neu bei uns, er hatte vorher ein inkassounternehmen und anderen RA beauftragt.

So meine eigentliche Frage ist Lohnt es sich hier, als Gläubiger Inso zu stellen? Masse wird wohl, wie bisher bekannt, vorhanden sein. Somit hocken wir auf den Gerichtskosten. D.h ja auch ist keine Masse da und Schuldner stellt Restschuldbefreihung, am Ende, das wir Geld ausgegeben haben, für nix?

Die Ehefrau soll angeblich wieder Schwanger sein.

Mir fiel auch keine weitere Vollstreckungsmöglichkeit ein. Mandant kam dann eben mit der Inso Idee. Forderung von ehemals 240€ ist auf über 2000€ gestiegen inkl. aller Kosten.

lg
Zuletzt geändert von joggellive am 25.10.2011, 20:43, insgesamt 1-mal geändert.
BabyBen

#2

25.10.2011, 20:29

ist der Schuldner (ehemals) Selbständiger oder Verbraucher
joggellive
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#3

25.10.2011, 20:39

Moin,
Verbraucher, also ganz normaler Privatschuldner der der Telecom ( 01020, nicht Telekom) Geld Schuldet

lg
BabyBen

#4

25.10.2011, 20:44

Da würde ich absolut abraten, der Mandant hat als Zweitschuldner unter Umständen die Kosten des Insolvenzantragsverfahrens an der Backe. Denn Stundung der Verfahrenskosten gibt es nur, wenn der Schuldner einen entsprechenden Antrag stellt. Und das genügend Vermögen da ist, damit es für die Kosten des Insolvenzverfahrens reicht und das Verfahren eröffnet werden kann, glaube ich auch nicht. Neh neh, lasst bloßt die Finger weg. manchmal kann man mit so einem Insolvenzantrag die Zahlung des Schuldners erzwingen, halte ich hier aber für unwahrscheinlich.
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#5

25.10.2011, 20:47

Wenn aus einer anfänglichen Forderung von sage und schreibe ca. 240 € jetzt bereits über 2000 € geworden sind, dann machen die paar Kröten für das Inso-Verfahren es doch auch nicht mehr oder wie?

Warum macht man so was, das steht doch in keiner Relation mehr?
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#6

25.10.2011, 20:54

Naja ein paar Kröten :shock: . Das können durchaus weitere EUR 1.000,00 sein, die durch das Insolvenzantragsverfahren dazu kommen.
Jupp03/11

#7

25.10.2011, 20:55

Ich hab ja auch früher Akten mit nach Hause genommen, aber so eine garantiert nicht.
Das schönste ist, wenn man jetzt noch gegenüber der Mandantschaft abrechnen will, zeigen die einem den Vogel. Zu vergleichen mit dem Fall des Interneteinkaufs, der -ich meine heute morgen- auch hier war.

Bei einem Handwerker, der sein sauer verdientes Geld durch körperliche Arbeit bekommt, hätte ich ja noch Verständnis, aber nicht bei einer Forderung aus Telefonrechnungen.
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#8

25.10.2011, 20:57

BabyBen hat geschrieben:Naja ein paar Kröten :shock: . Das können durchaus weitere EUR 1.000,00 sein, die durch das Insolvenzantragsverfahren dazu kommen.
Die haben doch schon fast 1800 € an Kosten ausgegeben, scheint ja dann keine Rolle zu spielen.
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#9

25.10.2011, 20:58

JSanny hat geschrieben:
BabyBen hat geschrieben:Naja ein paar Kröten :shock: . Das können durchaus weitere EUR 1.000,00 sein, die durch das Insolvenzantragsverfahren dazu kommen.
Die haben doch schon fast 1800 € an Kosten ausgegeben, scheint ja dann keine Rolle zu spielen.
Und bei Durchführung des Insoverfahrens bekommen sie keine Quote. :mrgreen:
joggellive
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#10

25.10.2011, 21:00

Also ich habe ja eine Foko Aufstellung und sehe ja nur was woanders gemacht wurde, und das ist schon imenz. Wieso wir die Akte jetzt haben, weiß ich nicht. Vielleicht, war der Mandant nicht mit dem anderen RA zufrieden, oder wie auch immer. Oder hat die RA-Rechnung nicht bezahlt? Wir haben da vorsichtshalber einen Vorschuss in Rechnung gestellt. Aber ums kurz zu machen, wir als Kanzlei haben diese Kosten nicht verursacht.

Ps. Wieso ist auf meinem Rechner 21:04 und der Beitrag wurde 20:00 Uhr erstellt? obwohl ich den vor 5 mins geschrieben habe?
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