Verbraucherinsolvenz, Einkommen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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kikebudi
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#1

13.10.2011, 15:43

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Verbraucherinsolvenz. Wir vertreten die Schuldnerin. Sie bekommt Rente und von der Krankenkasse ca. 230 € /pro Monat,
da sie krank ist und dadurch einen erhöhten Bedarf an z. B. Botengänge und Hilfen hat. Dieses Geld ist also zweckgebunden.

Der Treuhänder meinte, dass mit dem Geld der Krankenkasse die Pfändungsgrenze überschritten werden würde und somit im Monat ein Betrag
X abgeführt werden müsste. Es müsste ein Antrag gestellt werden, dass die Zahlungen der Krankenkasse bei der Berechnung des Einkommens
unberücksichtigt bleibt.
Wie stelle ich einen solchen Antrag? Wie formuliere ich einen solchen Antrag? Hat hier jemand ein Muster?

Hoffe auf schnelle Hilfe, die Zeit drängt.

Gruß
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petzilein
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#2

13.10.2011, 16:14

Du stellst einen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht den Pfändungsfreibetrag auf X festzusetzen.

Als Gründe kannst du anführen, dass die Schuldnerin Rentnerin ist und eine monatliche Rente von Y und von der Krankenkasse einen Betrag Z erhält. Und der somit zur Zeit ein Betrag U pfändbar wäre. Der ihr danach verbleibende Differenzbetrag jedoch aufgrund ihrer Krankheit nicht ausreichend wäre um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen, da sie an Miete, Strom, Medikamente etc. einen Betrag von monatliche P aufwenden muss.

Daneben würde ich noch eine genau Auflistung machen, was an Miete, Strom etc. monatlich gezahlt wird.
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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Pepples
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#3

13.10.2011, 16:17

@kikebude: Bitte ergänze Dein Profil hinsichtlich der Tätigkeit. :thx
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