Richterliche Frist endet am Samstag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Liesel
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#21

09.10.2011, 16:20

Fallen die 15,00 Eur nicht nur an, wenn ein nachträglicher Prüfungstermin stattfindet? :kopfkratz
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wifey
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#22

09.10.2011, 16:24

Wenn eine nachträgliche Forderungsanmeldung vorliegt wird ein NPT stattfinden (das kann auch im schriftlichen Verfahren passieren).
Viele Grüße

ich
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Liesel
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#23

09.10.2011, 16:26

Hm, du meinst also wirklich, wenn Fristende - wie hier - lt. gerichtlichem Beschluß auf einen Samstag fällt (wovon ich allerdings auch nicht überzeugt bin) und die Forderungsanmeldung am Montag darauf eingeht, wird wegen dieser Forderung ein NPT anberaumt?
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#24

09.10.2011, 16:36

Das hängt wieder vom Gericht ab - ich hab beides schon erlebt ..... :roll:
Viele Grüße

ich
Eve80
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#25

09.10.2011, 18:06

Wobei dann das Gericht der Kommentierung zu § 174 (?, kann grad nicht nachschauen) zuwider läuft. Danach sollen nämlich alle Anmeldungen, die bis zum Prüftermin eingehen, auch in diesem Termin mitgeprüft werden. Was in der Praxis natürlich nicht immer machbar ist, vor allem bei schriftlichen Verfahren. Aber generell wäre sie noch aufzunehmen, wenn sie am Montag eingeht.
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#26

09.10.2011, 18:09

Es bleibt aber eine verspätete Anmeldung
Viele Grüße

ich
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#27

09.10.2011, 18:49

Aber dafür werden vom Gericht keine 15 € kassiert
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#28

09.10.2011, 18:56

Sondern?!
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strange
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#29

11.10.2011, 11:56

die fallen nur an, wenn ein nachträglicher PT stattfindet... musste mal nachgucken, wann der sein wird... ggf. im Anschreiben um Prüfung im ersten Prüfungstermin bitten
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Thomas Manegold
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#30

11.10.2011, 12:47

der Prüfungstermin ist erst am 30.11., also dürften keine Gebühren anfallen...
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