neue Forderung titulieren trotz InsoVerfahren?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flora
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#1

29.09.2011, 21:12

Hallo Zusammen!

Ist das richtig, daß ich eine Forderung, die nach! Eröffnung des InsoVerfahrens entstanden ist, beim Schuldner titulieren darf?
Xuka
Kennt alle Akten auswendig
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#2

29.09.2011, 23:01

Der Titulierung an sich steht m. E. gar nichts entgegen. Falls du auf das Vollstreckungsverbot während des Inso-Verfahrens anspielst, das gilt gem. § 89 Abs. 1 InsO nur für Insolvenzgläubiger und Insolvenzgläubiger sind nur diejenigen, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben (§ 38 InsO).
BabyBen

#3

30.09.2011, 12:49

Titulierung möglich, Vollstreckung nur bedingt
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