Hallo Zusammen!
Ist das richtig, daß ich eine Forderung, die nach! Eröffnung des InsoVerfahrens entstanden ist, beim Schuldner titulieren darf?
neue Forderung titulieren trotz InsoVerfahren?
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Der Titulierung an sich steht m. E. gar nichts entgegen. Falls du auf das Vollstreckungsverbot während des Inso-Verfahrens anspielst, das gilt gem. § 89 Abs. 1 InsO nur für Insolvenzgläubiger und Insolvenzgläubiger sind nur diejenigen, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben (§ 38 InsO).