ZV aus Anerkenntnisurteil Herausgabe beweglicher Sachen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jimmy
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#1

15.09.2011, 09:53

Hallo und guten Morgen!

Nach langer Zeit mal wieder eine Sache, wo mir die Suche nicht weiterhilft. Unser Mdt. hat ein Teil-Anerkenntnisurteil gegen sich auf Herausgabe von Gegenständen erhalten. Das Urteil wurde jetzt zugestellt. Was müssen wir dem Mdt. empfehlen? Soll er die Sachen zusammenstellen und der anderen Partei "vor die Tür stellen" oder sollte der anderen Partei ein Herausgabetermin angeboten werden? Unser Mdt. hat die Befürchtung, dass sofort der GV beauftragt wird.
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Liesel
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#2

15.09.2011, 10:08

Gegenseite anschreiben, daß die Gegenstände zur Abholung bereit stehen und um Terminsvorschläge bitten.
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Jimmy
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#3

15.09.2011, 10:46

:thx
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