PfÜb, 2 DS, Schuldner zahltHall
Ich habe einen PfÜb, zwei DS, Bank + Arbeitgeber, nach Zustellung an die Bank, zahlt der Schuldner persönlich vollständig die gesamte Forderung. Sogar mehr, wg. den noch nicht bezifferten GV Kosten. Die DS-Erklärung des DS Arbeitgeber, steht noch aus. Was kan ich jetzt tun? Soll ich den Arbeitgeber anschreiben, dass der PfÜb sich erledigt hat? MIr liegt lediglich eine MItteilung vor, dass der PfÜb zur Zustellung an DS Arbeitgeber weitergeleitet worden ist.
Ich würde die DS kurz anschreiben und mitteilen, dass Sch. Betrag xy € gezahlt hat.
Ggf. meldet der sich dann wieder bei euch und ihr könnt gucken, ob auch wirklich alles bezahlt wurde oder noch GVK offen sind. Zurücknehmen würde ich den erst, wenn wirklich alles bezahlt ist.
Nicht, dass jetzt noch 30 € fehlen und der Sch. meint, die nicht mehr zahlen zu müssen. Dann könntet ihr nämlich ggf. den oder die DS noch mal anschreiben deswegen.
Ggf. meldet der sich dann wieder bei euch und ihr könnt gucken, ob auch wirklich alles bezahlt wurde oder noch GVK offen sind. Zurücknehmen würde ich den erst, wenn wirklich alles bezahlt ist.
Nicht, dass jetzt noch 30 € fehlen und der Sch. meint, die nicht mehr zahlen zu müssen. Dann könntet ihr nämlich ggf. den oder die DS noch mal anschreiben deswegen.
- Kleineschen
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 59
- Registriert: 08.07.2007, 17:45
- Software: Advoware
So würde ich es auch lösen
Ja, die Forderun ist -wie erwähnt-vollständig beglichen, da ich, wenn der Schuldner schon mit Geld kommt, auch fiktive GV Kosten angesetzt habe. Ergo hat er erst mal mehr gezahlt.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Na ich meinte ja bloß, dass du nicht zu wenig "angesetzt" hast und dann wenn die Rg vom GV kommt dann zu wenig Geld hast aber der PfÜB pfutsch ist...
- petzilein
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 295
- Registriert: 02.08.2011, 13:53
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: jumas xp
Also ich würde warten, bis der PÜ von der Zustellung zurück ist bzw. die Drittschuldnererklärung von denen vorliegt. Dann prüfen und wenn vollständig gezahlt dann zurück ziehen. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.....
Ich handhabe das auf jeden Fall immer so.... Es kommt allerdings auch vor, dass der Schuldner seinem Arbeitgeber von der eigenen Zahlung erzählt und dieser sich dann bei uns meldet.....
Ich handhabe das auf jeden Fall immer so.... Es kommt allerdings auch vor, dass der Schuldner seinem Arbeitgeber von der eigenen Zahlung erzählt und dieser sich dann bei uns meldet.....
Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
OT gelöscht
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Meine Große Sorge ist ja, da ja eigentlich die Forderung vollständig begleichen ist, dass der Schuldner Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.
Schuldner hat gezahlt. Pfüb an DS Arbeitgeber wird zugestellt. Angenommen, die DS-Erklärung kommt und es wird migeteilt, dass ein Teil der Forderung einbehalten und überwiesen wird. Wenn dem Schuldner nun hieraus ein Schaden entsteht, dann kann dieser doch SE Ansrpüche gegen uns geltend machem, richig? Im Grunde wäre es dann doch besser, noch bevor die Zustellung erfolgt, den AG anzuschreiben, dass ein PfÜb ansteht, dieser jedoch als erledigt betrachtet werden kann. Die Forderung ist dahingehend vollständig begleichen, dass ich als GV Kosten 80,00 € fiktiv angesetzt habe. Die werden aber erfahrungsgemäß nicht so hoch sein. Was sagt Ihr?
Schuldner hat gezahlt. Pfüb an DS Arbeitgeber wird zugestellt. Angenommen, die DS-Erklärung kommt und es wird migeteilt, dass ein Teil der Forderung einbehalten und überwiesen wird. Wenn dem Schuldner nun hieraus ein Schaden entsteht, dann kann dieser doch SE Ansrpüche gegen uns geltend machem, richig? Im Grunde wäre es dann doch besser, noch bevor die Zustellung erfolgt, den AG anzuschreiben, dass ein PfÜb ansteht, dieser jedoch als erledigt betrachtet werden kann. Die Forderung ist dahingehend vollständig begleichen, dass ich als GV Kosten 80,00 € fiktiv angesetzt habe. Die werden aber erfahrungsgemäß nicht so hoch sein. Was sagt Ihr?