Kosten Abschrift Vermögensverzeichnis
Verfasst: 08.09.2011, 10:43
Hallo Ihr!
Mal ne Frage. Normalerweise frag ich vor ZV-Antrag telefonisch bei Vollstreckunsgericht an, ob Schuldner EV abgegeben hat. Einige Gerichte beantworten das aber telefonisch nicht. Also mach ich es jetzt schriftlich. Ich bekomm doch die 0,3 Gebühr NUR, wenn Schuldner tatsächlich EV abgegeben hat und wir Vermögensverzeichnis zugeschickt bekommen. Oder?!?!
Falls Gericht schreibt, Schuldner hat nicht EV abgegeben, bekommen wir doch nichts?! Seh ich das richtig?
Danke für Eure Antworten.
LG
Mal ne Frage. Normalerweise frag ich vor ZV-Antrag telefonisch bei Vollstreckunsgericht an, ob Schuldner EV abgegeben hat. Einige Gerichte beantworten das aber telefonisch nicht. Also mach ich es jetzt schriftlich. Ich bekomm doch die 0,3 Gebühr NUR, wenn Schuldner tatsächlich EV abgegeben hat und wir Vermögensverzeichnis zugeschickt bekommen. Oder?!?!
Falls Gericht schreibt, Schuldner hat nicht EV abgegeben, bekommen wir doch nichts?! Seh ich das richtig?
Danke für Eure Antworten.
LG