ich hoffe, ich hab keinen Denkfehler, aber Inso mache ich so gut wie nie.
Ich soll eine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Dabei geht es um Mängelbeseitigungskosten. Wir befinden uns (oder besser gesagt haben wir uns) in einem Klageverfahren befunden (bzw. erst selbständiges Beweisverfahren, jetzt Klageverfahren). Der Sachverständige hat die Mängelbeseitigungskosten festgestellt. Wir haben danach den Gegner nochmals aufgefordert, die Mängel umgehend zu beseitigen.
Jetzt die Frage:
Der Gegner hat nicht reagiert auf unsere Aufforderung, die Mängel zu beseitigen. Daher befindet er sich ja - meines Erachtens - in Verzug. Kann ich jetzt auch die Anwaltskosten, die unserer Mandantschaft entstanden sind, zur Insolvenztabelle anmelden?
Also ich würd so rein gefühlsmäßig mal ja sagen
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Was meint ihr?